KommentarDie Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) soll zur Verhinderung künftiger Bankenkrisen neue Befugnisse erhalten. Im Grundsatz ist das richtig, doch der Gesetzgeber muss die geplanten Instrumente vernünftig kalibrieren.14.08.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenDer Bundesrat hat ihre Forderungen vollständig übernommen: die Finma-Präsidentin Marlene Amstad.Denis Balibouse / ReutersIn den letzten Jahren vor dem Untergang widersetzte sich das Topmanagement der Credit Suisse (CS) immer wieder den Auflagen der Finma. Die Bank verschleppte die Umsetzung von Verfügungen und erfüllte neue Vorgaben oftmals nur knapp. Skandal reihte sich an Skandal, ohne dass sich an der Risikokultur grundlegend etwas änderte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Bundesrat liegt richtig, wenn er als Lehre aus der CS-Krise die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der Finanzmarktaufsicht stärken will. In der Vernehmlassungsvorlage für ihr drittes und letztes «Too big to fail»-Massnahmenpaket hat sich die Landesregierung für einen weitreichenden Kompetenzausbau entschieden. Sie hat alle Forderungen der Finma übernommen, die diese bereits im Frühling 2023, gut zwei Wochen nach der Übernahme der CS durch die UBS, gestellt hatte.Ein grosser Teil dieser Massnahmen hat seine Berechtigung. Dennoch braucht es eine Diskussion über den Geltungsbereich, die Notwendigkeit und die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Werkzeuge. Drei Beispiele zeigen, weshalb.Hohe Bussen mit begrenzter Wirkung?Die Finma soll laut der Vernehmlassungsvorlage künftig bis zu 10 Prozent des durchschnittlichen Betriebsertrags der vergangenen drei Geschäftsjahre einer fehlbaren Bank als «pekuniäre Verwaltungssanktion» einziehen können. Die neue Bussenkompetenz soll laut dem Bundesrat «abschreckend, repressiv, verhältnismässig und der Grösse des Instituts angemessen» sein.Das Instrument der Finma soll für sämtliche Banken gelten, also auch für kleinere Institute. Doch welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber damit?Eine Signalwirkung von Bussen lässt sich nicht abstreiten. Auch Gerechtigkeitsüberlegungen sind legitim. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass fehlbare Manager die Bussen im Sinn eines Ablasshandels als «cost of doing business» verbuchen, zumal sie die Busse ohnehin nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen; gebüsst werden ausschliesslich juristische Personen.Der ehemalige Finma-Direktor Urban Angehrn stellte den Nutzen einer Bussenkompetenz noch 2022 in einem NZZ-Interview infrage. Angehrn sagte damals: «Zwar verfügen ausländische Aufseher über solche Kompetenzen. Aber ich frage Sie: Gibt es deswegen im Ausland weniger Verstösse gegen Aufsichtsrecht? Wohl kaum.»Früh eingreifen, aber nicht nach BeliebenEin zweites Beispiel ist die geplante Kompetenz zur Frühintervention. Die Finma soll künftig mit präventiven Massnahmen früher in den Geschäftsgang von Banken in der Krise eingreifen können. Sie müsste nicht mehr wie bei der CS warten, bis starre Liquiditäts- oder Kapitalkennzahlen unterschritten werden, um einzugreifen.Der Gesetzesentwurf gibt der Aufsicht mehr als ein halbes Dutzend Möglichkeiten zur Frühintervention. Die quantitativen und qualitativen Kriterien, die einen solchen Eingriff rechtfertigen, soll die Finma selbst festlegen dürfen. Das weckt bei den Banken zu Recht ein gewisses Unbehagen: In einer liberalen Marktwirtschaft brauchen weitreichende staatliche Eingriffe klare Grenzen.Bürokratie vermeidenDie vielleicht populärste Massnahme im neuesten «Too big to fail»-Paket des Bundesrates ist das «Senior Manager Regime». Banken müssen damit die Verantwortlichkeiten innerhalb ihrer Organisation klar einzelnen Personen zuweisen. Das aus Grossbritannien bekannte Instrument hat das Potenzial, das Verantwortungsbewusstsein im Topmanagement grösserer Finanzinstitute zu stärken.Trotzdem sollten Bundesrat und Parlament prüfen, ob die vorgesehene Schwelle von 250 Mitarbeitern sinnvoll ist, ab der eine Bank ein solches Regime einführen muss. Ein Verantwortlichkeitsregime verursacht je nach Ausgestaltung einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand. Es sollte dort greifen, wo dieser Aufwand durch einen entsprechenden Nutzen für die Finanzstabilität gerechtfertigt ist.Die drei Beispiele zeigen: Die Finma braucht mehr Durchsetzungskraft, damit sie bei einem zweiten Fall wie der Credit Suisse nicht erneut zusehen muss, wie ihre Anordnungen verschleppt oder umgangen werden. Der Gesetzgeber sollte die neuen Aufsichtsinstrumente allerdings sorgfältig kalibrieren. Sonst droht ein Kollateralschaden in Form von unnötiger Bürokratie für den Finanzplatz.Passend zum Artikel