«Too big to fail»-Regulierung: Der Bundesrat will die Regeln für systemrelevante Banken weiter verschärfenNach der Credit-Suisse-Krise sollen weitere Lücken in der bestehenden Bankenregulierung geschlossen werden. Nun eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung.12.08.2026, 13.59 Uhr2 LeseminutenOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.lwa. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet. Das teilt er in einer Medienmitteilung vom 12. August mit. Die Massnahmen sind Teil des Gesamtpakets zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes, das im Nachgang der Credit-Suisse-Krise beschlossen wurde.Im Fokus der Vernehmlassungen stehen Massnahmen betreffend die Unternehmensführung, die Vergütungen, die Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), die Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung systemrelevanter Banken sowie den Zugang zu Liquidität der Schweizerischen Nationalbank (SNB).Karin Keller-Sutter erklärt die neuen Regelungen.Denis Balibouse / ReutersMehr Befugnisse für die FinmaNeu soll für komplexe Banken ab 250 Mitarbeitenden ein Verantwortlichkeitsregime eingeführt werden. So soll eine klare Zuteilung von Pflichten garantiert werden und die persönliche Verantwortlichkeit von Führungspersonen gestärkt werden. Ausserdem sollen im Bereich der Vergütungen Fehlanreize vermieden werden. Für die obersten oder sehr hoch vergüteten Führungspersonen sollen zusätzlich Sperrfristen für variable Vergütungsanteile sowie Rückforderungsmöglichkeiten (Clawbacks) eingeführt werden. Zusätzlich soll die Finma verstärkt in die Vergütungen eingreifen können.Auch allgemein sollen die Befugnisse der Finma gestärkt werden. So soll es der Aufsichtsbehörde bei erkennbaren Risiken schneller möglich sein, Massnahmen anzuordnen. Weiterhin soll sie neu Bussen gegen fehlbare Institute sowie Abgaben bei verzögerter Umsetzung von angeordneten Massnahmen (Zwangsgeld) verhängen können.Weiter sollen die Stabilisierungs- und Abwicklungspläne systemrelevanter Banken überarbeitet werden. Und schliesslich sollen Banken erweiterten Zugang zu Liquidität bei der SNB bekommen. Unter anderem sind Vereinfachungen in der Übertragung von Sicherheiten an die SNB vorgesehen, die für eine Liquiditätsunterstützung notwendig sind.Die Vernehmlassungen dauern bis zum 19. November 2026 an.Mehr folgt.
Nach CS-Krise: Bundesrat verschärft «Too big to fail»-Gesetze
Nach der Credit-Suisse-Krise sollen weitere Lücken in der bestehenden Bankenregulierung geschlossen werden. Nun eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung.










