Vertrauliche Notkredite: Liquiditätshilfen der SNB für Banken sollen künftig geheim sein – und damit ihr Stigma verlierenEine Bank gerät unter Druck und braucht dringend Liquidität von der Nationalbank. Bisher musste sie solche Hilfe sofort publik machen. Geht es nach dem finalen «Too big to fail»-Paket des Bundesrates, soll sie in Zukunft schweigen dürfen.13.08.2026, 16.46 Uhr4 LeseminutenIn Krisen agiert die SNB als «Kreditgeberin der letzten Instanz». Doch oft fürchten Banken das Stigma solcher Kredite – und verzichten darauf.Denis Balibouse / ReutersDer Untergang der Credit Suisse hallt in der Schweiz bis heute nach. Um eine ähnliche Krise in Zukunft möglichst zu verhindern, wird die Regulierung des Bankensektors neu aufgestellt. Das sorgt seit Monaten für Kontroversen, vor allem mit Blick auf die Eigenkapitalisierung der UBS oder die Kompetenzen der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Einfacherer Zugang zu LiquiditätUnterzugehen droht bei diesem Fokus auf die UBS und die Finma, dass sich in der Schweiz auch Reformen aufdrängen, damit Banken in Krisen nicht illiquid werden. Denn Bankenkrisen sind am Schluss fast immer Liquiditätskrisen: Einem Geldinstitut fehlen die flüssigen Mittel, um fällige Verbindlichkeiten oder Geldrückzüge verunsicherter Kunden finanzieren zu können.Das vom Bundesrat am Mittwoch vorgestellte Massnahmenpaket zum «Too big to fail»-Problem enthält denn auch Vorschläge für eine bessere Liquiditätsversorgung. Die zentrale Rolle spielt dabei die Schweizerische Nationalbank (SNB). Als «Kreditgeberin der letzter Instanz» ist es deren Aufgabe, illiquiden Banken mit Krediten zu helfen, sofern diese Institute noch solvent sind und genügend Sicherheiten für die Kredite haben.Der Bundesrat schlägt vor, dass Banken schneller an Liquiditätshilfe gelangen, indem sie die dafür nötigen Sicherheiten – etwa Hypotheken – einfacher an die SNB übertragen können. Zudem sollen sich Banken rechtlich und operativ besser vorbereiten, damit sie in einer Krise rasch Hilfe beziehen können. So benötigen bestimmte Vermögenswerte etwa spezifische Klauseln, damit sie die SNB als Sicherheit akzeptieren kann.Das Problem des StigmasAll dies ist wenig umstritten und eher technischer Natur. Das eigentliche Problem von Liquiditätshilfen ist ein anderes: Sie werden von Banken oft gar nicht in Anspruch genommen, obschon sie diese nötig hätten. Die Banken zögern, weil eine Hilfe durch die Notenbank in der Öffentlichkeit als Zeichen finanzieller Not gewertet werden könnte. Also verzichtet man, damit der Markt und die Kunden nicht noch nervöser werden.Aus dem Weg räumen lässt sich dieses Stigma-Problem nur schwer. Eine Möglichkeit ist, die Liquiditätshilfe der SNB geheim zu halten. Denn was niemand weiss, macht niemanden nervös. Auch der Bundesrat will auf solche Verschwiegenheit setzen. Er möchte Banken auf Gesetzesstufe von der Pflicht befreien, einen Liquiditätsbezug bei der SNB sofort melden zu müssen. Die Rede ist von einem Bekanntgabeaufschub.Das stünde quer zur bisherigen Praxis. So sieht das Kotierungsreglement der Börsen eine Informationspflicht für kursrelevante Tatsachen vor. Diese «Ad-hoc-Pulbizität» soll nun bei Liquiditätshilfen der SNB ausser Kraft gesetzt werden, auch wenn solche Hilfen für börsenkotierte Banken durchaus kursrelevant sind. Das Ziel, eine Krise nicht zu verstärken, wiegt offenbar schwerer als das Ziel hoher Markttransparenz.Aufschub ist zeitlich unbefristetDamit ein Aufschub zur Anwendung kommt, muss die kursrelevante Information tatsächlich geheim gehalten werden können. Die Prüfung dieser Voraussetzung und auch der Entscheid über den Aufschub liegt in der Verantwortung des Bankinstituts. Ob bereits eine Sanierung oder Abwicklung geplant ist, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Umstände der Liquiditätshilfe, etwa ein unerwartet hoher Geldabfluss.Grundsätzlich ist der vom Bundesrat geplante Bekanntgabeaufschub zeitlich unbefristet. Die Bank muss nur organisatorische Massnahmen treffen, um die Geheimhaltung sicherzustellen. Der Bundesrat geht in seinem erläuternden Bericht zur Massnahme aber nicht davon aus, dass in der Praxis eine Liquiditätshilfe durch eine Zentralbank über einen mehrwöchigen Zeitraum geheim gehalten werden kann.Früher oder später kommt die Hilfe also sicher ans Tageslicht. Aus vergangenen Bankenrettungen ist aber bekannt, dass solche Übungen oft in sehr kurzer Zeit über die Bühne gebracht werden müssen. Da kann es durchaus helfen, wenn heikle Informationen ein paar Tage geheim bleiben, ehe man am Wochenende die Sanierung oder den Verkauf der Bank beschliessen kann, wie dies etwa bei der CS der Fall war.Anders als die EU ohne behördliche GenehmigungNimmt der Bundesrat mit seinem Vorschlag für mehr Vertraulichkeit international eine Sonderrolle ein? Nicht ganz. Ähnliches ist auch in der EU und im Vereinigten Königreich möglich, solange der Aufschub im öffentlichen Interesse liegt und die Geheimhaltung durch die Bank gewährleistet werden kann. In der EU braucht es hierzu aber eine behördliche Genehmigung, worauf die Schweiz verzichten will.Der Vorschlag geht nun in eine dreimonatige Vernehmlassung. Die Chancen stehen gut, dass er dort auf Wohlwollen stösst. Denn in einer Krise ist niemandem gedient, wenn die Liquiditätskredite der SNB von den Banken eher als Bedrohung statt Hilfe wahrgenommen werden. Das zeigte sich in der CS-Krise, als die Bank zwischen Oktober und Dezember 2022 trotz hoher Kapitalabflüsse dreimal davon absah, SNB-Hilfe zu beziehen – bis es irgendwann zu spät war.Passend zum Artikel