Quelle: dpa Bayern

12. August 2026, 15:17 Uhr

Das ehemalige Kino hat die AfD gemietet. (Archivbild)

© Britta Schultejans/​dpa

Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte darüber berichtet.