Die AfD darf das ehemalige Starlight-Kino in der oberbayerischen Kreisstadt Weilheim und ihr direkt nebenan gelegenes Abgeordnetenbüro auf absehbare Zeit nicht für größere Versammlungen nutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung bestätigt. Das Weilheimer Landratsamt hatte der Partei Ende Februar Versammlungen in den beiden gemieteten Immobilien untersagt und auf fehlende Parkplätze verwiesen. Mit der gleichen Begründung treibt die Stadt Weilheim die Änderung zweier Bebauungspläne voran, die Versammlungsräume in dem Viertel ausschließen soll.Die Stadt und das Landratsamt hatten damit auf Pläne der AfD und ihres Landtagsabgeordneten Benjamin Nolte reagiert, in Weilheim ein „patriotisches Kulturzentrum“ einzurichten. Die mindestens in Teilen rechtsextreme Partei verfügt in Bayern bisher nicht über einen größeren eigenen Veranstaltungsort für sich selbst und für andere Gruppen vom äußersten rechten Rand des politischen Spektrums. Das „Kulturzentrum“ solle offen sein für Organisationen, die „Überschneidungen“ mit der AfD hätten und ihr nahestünden, hatte Nolte der SZ im vergangenen Herbst gesagt.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Inzwischen wird Nolte als dritter AfD-Landtagsabgeordneter vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Es bestehe der Verdacht, dass er sein Amt zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauche, heißt es dazu in einer Antwort aus Bayerns Innenministerium auf eine Anfrage der Grünen. Nolte unterstütze die rechtsextremistische Identitäre Bewegung, solidarisiere sich mit ihren Aktivitäten und trete vereinzelt mit ihren Aktivisten in Erscheinung.Das ehemalige Starlight-Kino will Nolte nach eigenen Angaben vorrangig als sein Stimmkreisbüro nutzen. Er würde damit dem Beispiel seiner Parteifreundin Gerrit Huy folgen, die seit einigen Jahren direkt nebenan in einem ehemaligen Küchenstudio ihr „Bürgerbüro“ unterhält. Dieses große, mit langen Tischen und zahlreichen Stühlen ausgestattete Büro hatte die AfD immer wieder auch für größere Treffen genutzt.Im verganenen Herbst stimmte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy (am Rednerpult) zahlreiche Parteifreunde in ihrem Weilheimer Wahlkreisbüro auf den Kommunalwahlkampf ein. Foto: Paul DittmannZusammen mit dem ehemaligen Kino hätte die AfD dort insgesamt bis zu 300 Gäste empfangen können, wie aus zwei Schreiben der Partei an das Landratsamt hervorgeht. Allerdings hat die AfD die Zahl von jeweils maximal 150 Gästen in weiteren Schreiben eilig nach unten korrigiert auf jeweils höchstens 100 Gäste. An beiden Orten hätte es solche „größeren Veranstaltungen geselliger Art“ demnach ungefähr einmal pro Quartal geben sollen. Kleinere „Vorträge, Seminare, Sitzungen, Diskussionsveranstaltungen“ mit zunächst jeweils maximal 40 und später maximal 30 Teilnehmern hätten dagegen mehrmals pro Monat stattfinden sollen.Doch auch solche kleineren Veranstaltungen wollen die Stadt mit ihren Bebauungsplänen und das Landratsamt mit einer förmlichen Nutzungsuntersagung möglichst verhindern. Sie hatten den Aktivitäten der AfD in der 24 000-Einwohner-Stadt lange nur zugesehen. Erst nachdem vor einem Jahr einige junge Leute ein „Amtsblatt“ der Stadt zur AfD im Kino gefälscht und an praktisch alle Haushalte verteilt hatten, kam Bewegung ins Rathaus und in die Weilheimer Stadtgesellschaft. Die hat sich seither unter anderem mit einer großen Demonstration gegen die AfD gestellt.Mit einem Urteil ist in diesem Jahr kaum mehr zu rechnenHuy und Nolte haben gegen die Einschränkung der Veranstaltungen in ihren jeweiligen Büros geklagt. Ihre Klagen haben sie anfangs mit einem und später noch mit einem zweiten Eilantrag flankiert, um bis zu einem endgültigen Urteil weiterhin Veranstaltungen anbieten zu können. Beide Eilanträge hat das Verwaltungsgericht München allerdings inzwischen abgelehnt, wie das Gericht nun auf Anfrage der SZ mitgeteilt hat.Laut den jüngsten Beschlüssen der 11. Kammer hätte die AfD für Versammlungsräume entsprechende Baugenehmigungen beantragen müssen, die aber nicht vorlägen. Das Argument der Partei, wonach auch das Küchenstudio und das seit zwei Jahren geschlossene Kino schon Parkplätze gebraucht und gehabt hätten, überzeugt das Gericht ebenfalls nicht. Denn bei den Büros und Veranstaltungsräumen handele es sich um eine ganz neue Nutzung.Dass die erste Instanz die Eilanträge der AfD abgelehnt hat, ist noch kein Urteil in der Sache, und schon gar kein abschließendes. Allerdings begründen die Richter ihre Beschlüsse auch damit, dass „die Klagen nach summarischer Prüfung voraussichtlich keinen Erfolg haben“ würden. Mit einer öffentlichen Verhandlung und einem Urteil über diese Klagen ist angesichts der Auslastung des Gerichts in diesem Jahr kaum mehr zu rechnen.
„Patriotisches Kulturzentrum“ in Weilheim: Gericht lehnt AfD-Eilanträge ab
Die „Alternative für Deutschland“ darf im ehemaligen Starlight-Kino im oberbayerischen Weilheim vorerst weder ein „Kulturzentrum“ einrichten noch größere Veranstaltungen abhalten.






