Stand: 12.08.2026 • 12:18 Uhr

Sollte das Grundgesetz ergänzt werden, damit queere Personen in Deutschland besser geschützt sind? Unionsfraktionschef Frei meint: nein. Jetzt reagierte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman mit einer klaren Forderung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Bundestagsabstimmung für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert. Sie seien im Nationalsozialismus systematisch ermordet worden - und würden dennoch bis heute nicht in der Verfassung geschützt, sagte Ataman den Funke-Zeitungen. "Das Grundgesetz muss ergänzt werden, damit Artikel drei explizit alle Gruppen schützt, die von Extremisten angegriffen werden."

Ataman zeigte sich überzeugt, "dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang" eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten klar für den Schutz queerer Menschen in Deutschland stimmen würde. Wer in diesem Kontext von einer "Überfrachtung" des Grundgesetzes spreche, ignoriere "die reale Diskriminierung und erklärt das Schutzbedürfnis queerer Menschen für zweitrangig".

Ataman fordert "mehr als nur Lippenbekenntnisse"