PfadnavigationHomePolitikDeutschlandAntidiskriminierungsbeauftragteSchutz für queere Menschen ins Grundgesetz – Ataman fordert BundestagsabstimmungStand: 08:26 UhrLesedauer: 2 MinutenFerda Ataman, Bundesbeauftragte für AntidiskriminierungQuelle: Soeren Stache/dpaNach der Absage der Union an einen Grundgesetzschutz für queere Menschen drängt Ferda Ataman auf eine Entscheidung des Bundestags. Sie ist von einer breiten Zustimmung für eine Verfassungsänderung überzeugt.Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, fordert eine Bundestagsabstimmung zum besseren Schutz von queeren Menschen in Deutschland. „Queere Menschen sind die einzige Gruppe, die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde, und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe.Sie sei überzeugt, bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang würde eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags klipp und klar für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt der Menschen in Deutschland stimmen, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.Lesen Sie auchAus vielen Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei bekannt, dass Menschen tagtäglich wegen ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität harte Diskriminierung erlebten. Neben der Ergänzung des Grundgesetzes müsse die Bundesregierung den Aktionsplan für queeres Leben umsetzen, statt ihn wie geplant ad acta zu legen, kritisierte Ataman. Auch würden die Menschen nach dem Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days, bei dem eine Frau starb, „mehr als nur Lippenbekenntnisse“ verdienen.Lesen Sie auchAtaman reagierte auf eine Äußerung des neuen Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU). Dieser hatte sich am Wochenende gegen ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz ausgesprochen. Er könne den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt verstehen, halte ihn aber nicht für notwendig. „Das würde unsere Verfassung überfrachten“, sagte Frei.Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung von Menschen wegen bestimmter Merkmale. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Lesen Sie auchDas Wort queer ist ein Sammelbegriff für Personen, deren sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Lebensweise nicht der traditionellen Norm von Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit entspricht. KNA/nw