Schluss mit süsser Versuchung: Die Werbung für Chips, Schoggi und Energy-Drinks soll in der Schweiz bald verschwindenAn Schulen, im Fernsehen und im Internet: An Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Produkte soll ab dem nächsten Jahr stark eingeschränkt werden. Die neuen Regeln kommen ausgerechnet in einer Zeit, in der das Übergewicht bei Kindern zurückgeht.08.08.2026, 21.49 Uhr5 LeseminutenLecker, aber sehr süss: Kind mit einer Zuckerwatte.Elva Etienne / GettyEs war vor der Jahrtausendwende. In etlichen Ländern breitete sich eine neue Gefahr aus, infizierte ganze Gesellschaften: das Übergewicht. Verursacht durch Unmengen an Süssgetränken, Hamburgern und Tiefkühlpizzas. In der Schweiz verdoppelte sich die Zahl der übergewichtigen Kinder und Jugendlichen in manchen Städten zwischen den 1970er und den 2000er Jahren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rief 1997 eine «Epidemie der Adipositas» aus.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Seither wird fast überall auf der Welt gegen Übergewicht gekämpft. Mit Diätprogrammen, Magenbändern und Abnehmspritzen. Mit ausgewogenen Kantinenmenus und Turnstunden. Und in manchen Ländern auch mit staatlichen Massnahmen wie Zuckersteuern und Werbeverboten. In der Schweiz haben die Behörden in den vergangenen Jahren intensiv mit den Lebensmittelfirmen um strengere Werberegeln gerungen. Einig wurden sie sich nie – bis jetzt.Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der Branche eine Vereinbarung zur Selbstregulierung erarbeitet. In der Vereinbarung, die der «NZZ am Sonntag» vorliegt, verpflichten sich die unterzeichnenden Firmen, Werbung für besonders süsse, salzige und fettige Produkte, die sich an Kinder unter 13 Jahren richtet, stark einzuschränken.Konkret ist Werbung an Primarschulen und Plakatwerbung in einem Umkreis von 50 Metern um die Schulhäuser künftig verboten. Also keine Schoggi-Plakate mehr vor dem Pausenplatz. Junk-Food-Reklame vor einer Kindersendung am Fernsehen – zum Beispiel dem «Guetnachtgschichtli» – ist ebenfalls untersagt. Und auch auf Websites, in sozialen Netzwerken und auf Spielplattformen, deren Zielpublikum zu mindestens 30 Prozent aus unter 13-Jährigen besteht, soll keine Werbung für ungesunde Produkte mehr publiziert werden.Der Vereinbarung ging ein intensives Feilschen und Lobbyieren voraus. Das BLV, das zum Innendepartement der SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gehört, wollte ursprünglich weitergehen. In einem ersten Entwurf schlug es ein Werbeverbot im Umkreis von 100 Metern um Primar- und Sekundarschulen vor. Auch Reklame vor Kinderfilmen im Kino und das Verteilen von Produktmustern sollten verboten werden. Davon sah der Bund nun ab – ein Zückerchen für die Branche.Doch auch die Firmen machten Zugeständnisse. Dem Vernehmen nach drängten in den Verhandlungen besonders die Detailhändler auf grössere Werbefreiheiten vor Weihnachten und Ostern – dies lehnte der Bund ab. In der finalen Vereinbarung ist keine Rede mehr davon.Ob die Selbstregulierung nun in Kraft tritt, hängt davon ab, ob sich genügend Firmen daran beteiligen. Bislang sieht es danach aus. Die grossen Detailhändler Coop, Migros, Aldi und Lidl schreiben auf Anfrage, dass sie die Selbstregulierung unterzeichnen werden. Auch andere grosse Firmen wie Nestlé, Coca-Cola, Emmi, Rivella und Zweifel-Chips wollen die neuen Werberegeln befolgen. Swiss Pledge, ein Zusammenschluss mehrerer Firmen, die sich freiwillig bereits gewisse Regeln bei der Kinderwerbung auferlegt haben, schreibt, die Mehrheit der Mitglieder werde die Selbstregulierung unterzeichnen.Es gibt aber auch ablehnende Stimmen. So schreibt Chocosuisse, der Verband der Schweizer Schokoladefabrikanten, man werde die Selbstregulierung nicht unterschreiben. Der zusätzliche Handlungsbedarf sei für die Branche «nicht ausreichend ausgewiesen». Auch der Lebensmittelhersteller Danone beteiligt sich nicht am Projekt. Man könne die Nährwertkriterien der WHO, auf denen die Vereinbarung basiert, «nicht mittragen», heisst es. Diese würden teils nicht mit etablierten Ernährungsempfehlungen übereinstimmen. So wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, ein Nature-Joghurt zu bewerben, da dieses einen zu hohen natürlichen Fettgehalt aufweise.Weniger übergewichtige KinderDie neuen Regeln kommen zu einem speziellen Zeitpunkt. Denn das Übergewicht bei Kindern in der Schweiz geht bereits zurück. In den vergangenen zwanzig Jahren ist der Anteil übergewichtiger Kinder von 20 Prozent auf 15,5 Prozent gesunken – der tiefste Wert seit Jahren. Das zeigt das Monitoring der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, die jedes Jahr die Gewichts- und Grössendaten aus schulärztlichen Untersuchungen in den Städten Bern, Zürich und Basel analysiert.Der Rückgang zeigt sich besonders bei den Kleinsten im Kindergarten und in der ersten Klasse, dort ist nur noch jedes zehnte Kind übergewichtig. Auch in der Mittelstufe sind dicke Kinder seltener geworden. In der Oberstufe ist der Anteil übergewichtiger Jugendlicher erst seit zwei Jahren rückläufig, noch wiegt jeder fünfte zu viel.Ob ein Kind an Übergewicht leidet oder nicht, hängt stark von der sozialen Herkunft ab. Kinder, deren Eltern einen hohen Bildungsabschluss besitzen, sind deutlich seltener übergewichtig als Kinder von Eltern mit einem tiefen Bildungsabschluss. Gemäss der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ist der Anteil an Kindern mit gut gebildeten Eltern in den untersuchten Städten in den vergangenen Jahren gewachsen. Dies sei ein möglicher Grund dafür, dass die Zahl der übergewichtigen Kinder gesunken sei.Weitere Gründe dürften gemäss der Stiftung im veränderten Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie in Präventionsmassnahmen wie gesunden Kita-Menus und Schulsportangeboten liegen. Die Stiftung analysiert auch Daten aus den Kantonen. Während Kinder auf dem Land in früheren Studien seltener an Übergewicht litten, war in der jüngsten vergleichenden Untersuchung kein klarer Stadt-Land-Graben mehr erkennbar.Linda Burkhalter, Projektleiterin bei der Stiftung, sagt: «Die Adipositas-Epidemie ist zwar noch nicht überwunden, aber eingedämmt.» Auch im internationalen Vergleich stehe die Schweiz relativ gut da. Die meisten Länder in Europa zählten mehr übergewichtige Kinder.Trotzdem mahnt sie: «Nur weil der Trend in die richtige Richtung geht, heisst das nicht, dass wir nichts mehr tun müssen.» Es litten nach wie vor zu viele Kinder in der Schweiz an Übergewicht, und auch das Gewicht der Erwachsenen – 43 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind übergewichtig oder adipös – sei besorgniserregend. Sie begrüsst daher die geplanten Werbeeinschränkungen: «Das ist aus unserer Sicht eine von mehreren sinnvollen Massnahmen, um das Übergewicht bei Kindern weiter zu reduzieren.»Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schreibt, der Rückgang sei erfreulich. Die 15,5 Prozent bedeuteten jedoch, dass weiterhin fast jedes sechste untersuchte Kind von Übergewicht oder Adipositas betroffen sei. «Massnahmen zur Förderung eines gesunden Körpergewichts bleiben daher notwendig.» Werbung für zu süsse, salzige und fettige Lebensmittel beeinflusse das Essverhalten von Kindern nachweislich. Die Reduktion dieser Werbung sei deshalb ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Ernährungsstrategie.«Staatlich verordneter Gemüsesozialismus»Viele betroffene Firmen sind derweil froh, dass mit der Selbstregulierung eine strengere gesetzliche Regelung durch das Parlament verhindert werden kann. In Grossbritannien etwa hat die Regierung Anfang Jahr Junk-Food-Werbung im Internet verboten, im Fernsehen darf sie nur noch nach 21 Uhr gezeigt werden. Man wolle damit die «exzessive Zurschaustellung von ungesunden Lebensmitteln unterbinden», sagte die zuständige Gesundheitsministerin. Kritiker spotten über den «staatlich verordneten Gemüsesozialismus». In Norwegen drohen sündigen Unternehmen Bussen.In der Schweiz bleibt die Teilnahme an der Selbstregulierung für die Unternehmen hingegen freiwillig. Auch allfällige Sanktionen sind mild. Der Bund will eine externe Stelle beauftragen, die die Einhaltung der Regeln mittels eines Monitorings überwacht. Verstösst eine Firma wiederholt gegen die Vorschriften, kann der Bund sie von der Selbstregulierung ausschliessen – und diesen Ausschluss öffentlich machen. Mehr nicht.Das Ziel des Bundes ist es, die Selbstregulierung bis Ende Jahr zu unterzeichnen, so dass die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten können.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel