Das Verwaltungsgericht in Nizza hat ein vom Küstenort Mandelieu-la-Napoule verhängtes Strandverbot für Burkinis, die muslimischen Ganzkörperbadeanzüge, gekippt. Wie die Richter im Eilverfahren entschieden, beeinträchtige das Verbot drei Grundfreiheiten in schwerwiegender und rechtswidriger Weise, und zwar die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.Die Gemeinde in der französischen Riviera nahe Cannes habe das Verbot damit begründet, dass von Personen mit Kleidung, die wie der Burkini deutlich eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringt, eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgehe, teilte das Gericht mit. Dafür habe die Gemeinde aber keinerlei Belege geliefert und lediglich auf zwei Vorfälle verwiesen, die sich vor zehn und 14 Jahren zugetragen haben. Das Gericht stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass solche Kleidungsstücke ein Risiko für die Sicherheit der Strandbesucher und Badenden darstellen würden.Das Urteil illustriert den verbissenen Streit, der in Frankreich schon seit vielen Jahren um das Kopftuch und andere muslimische Bekleidungsstücke für Frauen geführt wird. Obwohl der Staatsrat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, ein Burkini-Verbot am Strand schon vor Jahren kippte, haben einige Küstenorte dennoch im Sommer ein solches Verbot verfügt.Mandelieu-la-Napoule war 2012 sogar der erste Badeort, der ein solches Verbot verhängte. Trotz der Entscheidung des Staatsrats erneuerte der konservative Bürgermeister des Ortes das Verbot immer wieder. Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit führt immer wieder zu Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam.