Schon vor Jahren hat Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht gegen ein Burkini-Verbot votiert. Ein Küstenort widersetzte sich und erlaubte weiter keine Ganzkörperbadeanzüge. Nun wurde die Regelung aufgehoben.

07.08.2026, 16.24 Uhr

Badende im Burkini (Symbolbild)

Im südfranzösischen Küstenort Mandelieu-la-Napoule dürfen Burkinis nicht verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Nizza entschieden. Burkinis sind Ganzkörperbadeanzüge, oft von Musliminnen getragen. Wie die Richter im Eilverfahren entschieden , beeinträchtige das Verbot drei Grundfreiheiten in schwerwiegender und rechtswidriger Weise, und zwar die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.

Die Gemeinde habe das Verbot damit begründet, dass von Personen mit Kleidung, die wie der Burkini deutlich eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringt, eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgehe, teilte das Gericht mit. Dafür habe die Gemeinde aber keinerlei Belege geliefert und lediglich auf zwei Vorfälle verwiesen, die sich vor 10 und 14 Jahren zugetragen haben. Das Gericht stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass solche Kleidungsstücke ein Risiko für die Sicherheit der Strandbesucher und Badenden darstellen würden.