Die Managerin und der Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen erklärt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Dafür wurden zunächst hygienische Gründe genannt, die aber laut dem Gericht nicht belegt wurden.Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und man »mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann«, aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte.
100 Euro StrafeDie zwei Hotelgäste hatten daraufhin laut den »Salzburger Nachrichten« die zuständige Bezirksbehörde eingeschaltet. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer erhielten in erster Instanz Verwaltungsstrafen von je 100 Euro. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen ab und bestätigte die Strafen.Eine der zwei betroffenen Frauen wies darauf hin, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Diese Menschen erlebten es als »tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht«, sagte sie den »Salzburger Nachrichten«.










