PfadnavigationHomeRegionalesHamburgHamburg-AltonaJetzt muss noch ein drittes Haus wegen Einsturzgefahr in der Holstenstraße geräumt werdenStand: 16:17 UhrLesedauer: 2 MinutenEinsatzkräfte stehen vor der einsturzgefährdeten Häuserzeile in der HolstenstraßeQuelle: Bodo Marks/dpaNach festgestellten Veränderungen an Rissen eines einsturzgefährdeten Altbaus darf nun auch das Gebäude Holstenstraße 191/193 nicht mehr genutzt werden. Bereits zwei Wohnhäuser waren geräumt worden.Wegen der Einsturzgefahr eines Altbaus in Hamburg-Altona haben die Behörden eine Nutzungsuntersagung für ein weiteres Gebäude ausgesprochen. Betroffen ist nach Angaben eines Sprechers des Bezirksamts das Haus in der Holstenstraße 191/193, wie die Deutsche Presse-Agentur meldete. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ darüber berichtet.Bereits vor zwei Wochen waren am Gebäude mit der Hausnummer 195/197 erhebliche Mängel festgestellt worden. Weil bei einem Einsturz auch die Standfestigkeit des Nachbargebäudes mit der Hausnummer 199 gefährdet wäre, musste nach dpa-Angaben auch dieses Haus geräumt werden. Nun betrifft die behördliche Maßnahme ein weiteres benachbartes Gebäude.Lesen Sie auchDer Sprecher des Bezirksamts sagte der dpa, an dem einsturzgefährdeten Haus 195/197 seien Veränderungen an den bereits vor zwei Wochen festgestellten Rissen festgestellt worden. Daraufhin habe ein Prüfstatiker das Gebäude untersucht. „Daraufhin ist aus Sicherheitsgründen entschieden worden, dass nun auch das nebenstehende Gebäude mit der Hausnummer 191/193 eine Nutzungsuntersagung erhält“, sagte der Sprecher.Vermieter muss Ersatzwohnraum anbietenNach Angaben des Bezirksamts hat der Eigentümer des einsturzgefährdeten Hauses mitgeteilt, das Gebäude abstützen zu wollen. Aus den vorliegenden Informationen gehe außerdem hervor, dass mit den entsprechenden Arbeiten in den kommenden Tagen begonnen werden solle, sagte der Sprecher der dpa.Lesen Sie auchFür die Bewohner der betroffenen Häuser gilt den Angaben zufolge grundsätzlich, dass der Vermieter im Schadensfall verpflichtet ist, Ersatzwohnraum anzubieten oder entstehende Mehrkosten zu übernehmen. Einige Bewohner hätten inzwischen bei der Abteilung für Wohnungsnotfälle des Bezirksamts einen Dringlichkeitsschein beantragt.Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung sei bislang von keiner Person benötigt worden, sagte der Sprecher. Weitere Angaben dazu, wie viele Menschen von der neuen Nutzungsuntersagung betroffen sind oder wie lange die Maßnahme gelten soll, lagen in der dpa-Meldung nicht vor.dfe, dpa