Der Fortgang des Friedensprozesses mit der offiziell aufgelösten Kurdischen Arbeiterpartei PKK soll in einem Gesetz geregelt werden. Es bleiben Fragen.

Sitzt wie viele andere Kurden seit Jahren im Gefängnis: PKK-Führer Abdullah Öcalan

Metin Yoksu/AP

Es ist ein erster kleiner Schritt, wenn man es optimistisch sehen will, oder ein Dokument der Mutlosigkeit, folgt man den Kritikern. Das sogenannte PKK-Gesetz, offiziell Gesetz zur „Stärkung der nationalen Souveränität und der sozialen Integration“, das Gesetz für eine „terrorfreie Türkei“ wie Präsident Recep Tayyip Erdoğan es nennt, ist nach monatelangen Debatten jetzt von drei Parteien ins Parlament eingebracht worden.

Es soll eine mögliche Rückkehr ehemaliger PKK-Kämpfer in die zivile Gesellschaft in engen Grenzen ermöglichen, Teilamnestie, wenn denn die PKK und die ihr nahestehenden Organisationen sich vollständig aufgelöst haben und alle Waffen abgegeben und vernichtet wurden.