Das Abstammungsrecht diskriminiert lesbische und nicht binäre Paare. Betroffene fordern seit Jahren eine Reform. Doch die Union weigert sich.

Es ist drei Wochen her, als ein Foto von Jens Spahn mit seinem Partner und einem Kinderwagen einen politischen Erdrutsch auslöste. „Empörend“, schrieb die Familienrechtsanwältin Lucy Chebout bei Instagram, sei jedoch nicht zuerst die Doppelmoral von Jens Spahn beim Thema Leihmutterschaft, „sondern die deutsche Rechtslage, nach der Kinder völlig unterschiedlich rechtlich abgesichert sind“. Worauf Chebout anspielte, ist in der Debatte um Leihmutterschaft ein Nebenschauplatz, der trotz jahrelangem Aktivismus von Betroffenen meist unbeachtet bleibt: das deutsche Abstammungsrecht.

Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile von Geburt an. „Während Jens Spahn und sein Ehemann in Deutschland von Anfang an als vollwertige rechtliche Zwei-Väter-Familie registriert werden, werden Zwei-Mütter-Familien, die legal in Deutschland entstehen, nicht rechtlich anerkannt“, schreibt Chebout weiter. Die Rechtsanwältin, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und nun Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vertrat lange Zwei-Mütter-Familien vor Gericht.