Die Hitze geht weiter: In dieser Woche ist es von Bremen bis zum Alpenrand vielerorts wieder mindestens 30 Grad heiß geworden. 2026 sind nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit bereits fast 10.000 Menschen wegen hoher Temperaturen gestorben. Das ist mehr als in jedem einzelnen Gesamtjahr seit 2016.Längst haben deshalb die Diskussionen um die Frage begonnen, wie die Menschen künftig besser vor Hitzewellen geschützt werden können, die durch den Klimawandel immer häufiger und heftiger werden.Hitzeschutz ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Länder und Kommunen. Viele Bundesländer haben bereits entsprechende Aktionspläne, zum Beispiel Berlin. Der umfasst 72 Maßnahmen, von der Erstellung einer „Kühle-Orte-Karte“ über die Umgestaltung städtischer Spielplätze und den Bau kostenloser Trinkwasserspender bis hin zur Vorgabe, neue S-Bahn-Züge mit leistungsfähigeren Klimaanlagen auszustatten.Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, reicht das nicht. Im ZDF-„heute journal“ sagte der SPD-Politiker am Sonntagabend: „Ich glaube, die Lektion, die wir aus diesem Sommer gelernt haben, ist: Nächsten Sommer brauchen wir auch einen nationalen Aktionsplan, der dann alles aus den Ländern zusammenbündelt.“Doch ob der Bund überhaupt auf diesem Gebiet aktiv werden kann, ist umstritten. Von 2020 bis 2024 förderte das Umweltministerium mit dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ etwa den Einbau von Klimaanlagen in Altersheimen und Krankenhäusern. Besonders im Fokus stehen sollten Modellprojekte.Der Bundesrechnungshof, dessen Aufgabe es ist, die Haushaltsführung des Bundes zu kontrollieren, kritisierte die Förderung jedoch scharf. Nicht nur sei sie zu kleinteilig, unwirtschaftlich und wenig zielgerichtet gewesen, das Bundesumweltministerium sei auch überhaupt nicht zuständig.Flasbarth zeigte sich über diese Einschätzung im ZDF sichtlich verärgert und kündigte an, das Programm trotzdem weiterführen zu wollen: „Wir wollen das angehen, wir wollen sogar eine Grundgesetzänderung jetzt auf den Weg bringen, damit diese völlig überzogene Kritik des Bundesrechnungshofes eben ins Leere läuft“, sagte er. Grundgesetzänderung ist äußerst fraglich Notwendig wäre eine Ergänzung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern in Artikel 91a des Grundgesetzes. Bisher gibt es deren zwei: die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot sieht vor, zu prüfen, ob „Naturschutz und Klimaanpassung“ eine dritte Gemeinschaftsaufgabe werden könnte. Danach gefragt, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums, so würde sichergestellt, dass „die Finanzierung der Klimaanpassung dauerhaft auf solide Füße gestellt wird“. Diese Anstrengung sei aus Sicht von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erforderlich, da nur so „eine echte Neustrukturierung der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen“ gelinge könne.Eine Verfassungsänderung hätte große symbolische Wirkung und dürfte die Erwartung wecken, dass der Bund dann auch große Summen in die Hand nimmt. Mit kleineren Förderprogrammen wie bisher dürfte es nicht getan sein.Das aber würde teuer werden – und dementsprechend große politische Widerstände provozieren. Aus gutem Grund ist im Koalitionsvertrag nur ein Prüfauftrag für die Verfassungsänderung verankert, aber keine politische Zusage.Allzu viel finanzielle Verantwortung wird der Bund mit Blick auf die klammen Kassen kaum übernehmen wollen. Bereits während der Hitzewelle Anfang Juli war Streit um die Frage entbrannt, wer die Kosten für den Hitzeschutz tragen solle. Schneider selbst verwies damals auf die 100 Milliarden Euro, die Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen erhalten. Das sei auskömmlich, um diese Aufgabe wahrzunehmen, sagte er.Der Deutsche Landkreistag widersprach: „Natürlich stehen Länder und Kommunen beim konkreten Hitzeschutz vor Ort in besonderer Verantwortung. Aber daraus folgt nicht, dass der Bund die Finanzierungsfrage mit einem Verweis auf das Sondervermögen für erledigt erklären kann“, sagte ein Sprecher damals dem Tagesspiegel.Das Sondervermögen ersetze aber keine dauerhaft auskömmliche kommunale Finanzausstattung, sagt der Sprecher. Hitzeschutz sei eine Daueraufgabe. (mit dpa)
Kompetenzgerangel um die Klimaanlage: Die Politik steht sich beim Hitzeschutz im Weg
Damit der Bund mehr Geld für den Hitzeschutz investieren kann, will Umweltminister Carsten Schneider das Grundgesetz ändern. Doch der Widerstand dagegen dürfte erheblich sein.












