Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ (LVW) Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Nur die Strafe für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Alle anderen waren während des Prozesses bereits in Untersuchungshaft – und werden nun im Gefängnis bleiben.Noch nie waren Angeklagte in einem Terrorprozess in Deutschland so jung. Das ist auch der Grund, warum 28 Tage lang hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war – zum Schutz der minderjährigen Angeklagten. Über Tiktok hatten diese öffentlich im Netz mit ihren Taten geprahlt, im Oberlandesgericht Hamburg sollten sich die Nachwuchs-Neonazis hinter verschlossenen Türen erklären. Einige der angeklagten Jugendlichen waren fast noch Kinder zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten, bei Prozessbeginn waren die Jugendlichen und Männer aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hessen und Sachsen zwischen 15 und 22 Jahre alt. Ihre Gruppe hatte einen Umsturz des politischen Systems sowie die Zerstörung der Demokratie zum Ziel.Nur durch Glück wurde bei einem Anschlag niemand verletztDie Gruppe plante Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, zwei Angeklagte sollen im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Wohn- und Gasthaus in Altdöbern verübt haben. Sie filmten sich dabei, brüsteten sich später in der Gruppe mit der Tat. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Der materielle Schaden belief sich auf mehr als eine halbe Million Euro.Über Chatgruppen sollen sich die Neonazis organisiert und über soziale Medien Mitglieder angeworben haben. Leitspruch: „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört.“ Als Logo benutzten sie einen SS-Totenkopf. Die RTL-Reporterin Angelique Geray hatte sich undercover in die Gruppe eingeschleust und diese auffliegen lassen. „Letztlich könne Sie sich dafür auch bei Frau Geray und den Ermittlungsbeamten bedanken, dass weitere Taten gestoppt worden sind“, sagte die Richterin.Zur Urteilsverkündung am Mittwochmittag betraten die meisten Angeklagten den Gerichtssaal grinsend, nickten sich lächelnd zu, einer scherzte mit seinem Anwalt. Äußerlich gaben sich alle unbeeindruckt. Das Gericht stellte dennoch Reue und den Willen zur Deradikalisierung fest, sprach auch die schwierige Kindheit einiger Angeklagter an.Die Jüngsten der Neonazis saßen während der Urteilsverkündung nicht nur neben ihren Verteidigern, sondern auch neben ihren Eltern oder Müttern. Einer hatte sich am ersten Tag einen Aktenordner vors Gesicht gehalten, auf dem „Drecksstaat“ geschrieben stand. Einer notierte noch während des Prozesses im Gefängnis: „Habt ihr gedacht, eure Paragrafen, eure lächerlichen Strafen könnten uns zum Schweigen bringen? Unser Terrornetzwerk steht, und bald ist feinste Henkerszeit.“Nachdem sie ihr Urteil verkündet hatte, zitierte die Vorsitzende Richterin eine Nachricht eines Angeklagten, der in einem Gruppenchat geschrieben hatte: „Ich würde wirklich jede Straftat begehen, wirklich jede. Aber versuch das mal, wenn du 14 bist und eine strenge Mutter hast. Ich darf nach 18 Uhr nicht raus.“ Das beschreibe das Verfahren sehr gut, findet die Richterin, es gebe unzählige menschenverachtende Chats, in denen schwere Straftaten geplant worden seien, aber dazwischen gebe es auch jugendliches Imponiergehabe und Gerede.Die Gruppe machte auch Jagd auf angeblich pädophile Männer„Braune Kinderzimmer“ sei die passende Beschreibung für diese Gruppe, so die Richterin. „Die Letzte Verteidigungswelle behauptet, unsere Werte verteidigen zu wollen. Sie wollten unsere Werte verteidigen, indem Sie Straftaten begehen?“, sagte die Richterin den Angeklagten zugewandt, „indem Sie Häuser, Bagger und Mülleimer anzünden?“ Im Prozess habe man einen 15-Jährigen erlebt, „der meinte, die Regierung übernehmen zu können, und sich dafür befähigt hielt“.Die Gruppe hatte auch Jagd auf angeblich pädophile Männer gemacht. „Die wurden von Ihnen völlig rechtlos gestellt. Da sahen Sie sich als Polizei, Gericht und Vollstrecker in einer Person“, sagte die Richterin und betonte: „Solche Werte wollen wir nicht verteidigen.“ Einer der Angeklagten fächelte sich dabei Luft zu. Ihn sprach die Richterin direkt an: „Sie haben das eigentlich als Erster ganz passend erfasst. Schrieben Sie doch in einem Chat drei Tage nach dem Brandanschlag von Altdöbern: ‚Bin ich jetzt eigentlich ein rechtsextremer Terrorist?‘ – ‚Ja, oder?‘ – ‚Nein, du hast keinen Menschen getötet.‘ – ‚Aber fast.‘“ Die anderen Chats seien „derart menschenverachtend, dass ich sie hier nicht wiederholen möchte“, so die Richterin.Die „Letzte Verteidigungswelle“ sei teilweise unprofessionell organisiert gewesen. Aber sie habe die nötige Organisationsstruktur für schwere Verbrechen gehabt, betonte die Richterin. Man müsse feststellen, dass die Angeklagten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten, „darauf ausgerichtet, schwere Straftaten zu begehen“.
Haftstrafen in Prozess gegen rechtsextreme „Letzte Verteidigungswelle“
Gegen sieben Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ wurden Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.











