Das Bundesfamilienministerium sondiert Möglichkeiten für eine Wiedereinführung eines verpflichtenden Zivildienstes für Wehrdienstverweigerer und trifft entsprechende Vorkehrungen. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums bestätigte der F.A.Z., dass das Ministerium schon im vergangenen Winter die Verbände, die derzeit in den Freiwilligendiensten aktiv sind, zu den Möglichkeiten befragt hat, Wehrersatzdienstpläne anzubieten.Konkret hat sich das Ministerium zunächst an die Verbände gewandt, die derzeit in den Freiwilligendiensten aktiv sind. Außerdem wurden Verbände befragt, die bis 2011 im Zivildienst aktiv waren, um die Möglichkeit von Wehrersatzdienstplätzen zu erheben. Das waren beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, der Allgemeine Sportclub Göttingen, die Arbeiterwohlfahrt, der Bund der Katholischen Jugend, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Caritas.„Der Überblick ergab, dass 17 der 23 Verbände schon bis 2011 im Zivildienst aktiv waren“, teilte die Sprecherin mit. 22 von 23 gaben demnach an, „dass ihre Infrastrukturen und Einsatzstellen grundsätzlich bereit wären, im Falle einer Reaktivierung einer allgemeinen Wehrpflicht Wehrersatzdienstleistenden ein Angebot zu machen“.Regelungen für Zivildienst veraltetSollte die allgemeine Wehrpflicht wieder eingesetzt werden, müsse die Grundlage für einen modernen Zivildienst vorbereitet sein. „Diese Staatsaufgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz“, hieß es aus dem Ministerium. Wie ein Wehrersatzdienst konkret aussähe, werde derzeit aufgrund des Bundesgesellschaftsdienstgesetzes erarbeitet. „Das alte Zivildienstgesetz ist nach wie vor gültig, aber viele der darin festgelegten Regelungen waren schon 2011 überholungsbedürftig, deshalb bereiten wir sicherheitshalber im Sinne eines vorausschauenden Staates eine Modernisierung und Entbürokratisierung vor“, kündigte die Sprecherin an.Die Anzahl der Zivildienstleistenden werde davon abhängig sein, ob, wann und in welchem Umfang die Wehrpflicht nach Paragraph 2a des Wehrpflichtgesetzes angeordnet wird. Wie viele Zivildienstleistende die Verbände unterbringen können, lässt sich gegenwärtig nicht beziffern, weil die Ausgestaltung eines möglichen künftigen Zivildienstes offen ist. „Unabhängig von der sicherheitspolitischen Lage wollen wir aber zunächst die Freiwilligendienste stärken, weil freiwilliges Engagement für die Resilienz unserer Gesellschaft besonders wichtig ist“, so die Sprecherin. An einem Gesetzentwurf werde gearbeitet.Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), hält es für „sehr klug und richtig“, Vorkehrungen für die eventuelle Einführung eines neuen Zivildienstes zu treffen. Es gebe derzeit zwar keinen neuen Stand in der Debatte über die Wehrpflicht, sagte Frei den Sendern RTL und ntv, doch „für den Fall der Fälle kann man ja nie ausschließen, dass Entscheidungen schnell getroffen werden müssten“. Dann müssten auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen klar sein.Die Wehrpflicht war im Juli 2011 ausgesetzt worden, was mit einer Abschaffung von Wehr- und Zivildienst verbunden war. Anstelle des Zivildienstes wurde damals der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Seit Anfang dieses Jahres gilt ein neuer Wehrdienst mit einer verpflichtenden Musterung aller jungen Männer vom Jahrgang 2008 an. Auf diese Weise erhofft sich die Bundeswehr, Freiwillige für die Erweiterung der Truppe zu rekrutieren. Der neue Wehrdienst umfasst derzeit keine allgemeine Wehrpflicht, deshalb gibt es auch noch keinen neuen Zivildienst.