Vergesst das Social-Media-Verbot!Müssen die Tech-Konzerne für ihre Inhalte und Algorithmen haften, bringt das mehr, als Jugendlichen den Zugang zu den sozialen Netzwerken zu versperren. Amerikanische Gerichte weisen einen Weg.04.08.2026, 16.31 Uhr3 LeseminutenIm Sog des Algorithmus: Tech-Konzernen wird vorgeworfen, ihre Plattformen machten süchtig.Rapha Wilde / UnsplashIn Berlin verübt ein junger Anhänger der Terrororganisation IS einen Anschlag. Im Aargau wird der Fall eines Missbrauchs bekannt, bei dem ein Mann seine Opfer betäubte und vergewaltigte: Beide Ereignisse haben in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen gesorgt und werfen ein Schlaglicht auf das extreme Gedankengut, das in sozialen Netzwerken und Online-Foren kursiert. Ob es um islamistische Propaganda oder Vergewaltigungsphantasien geht: Menschen, die in diesen Abgrund des Hasses schauen, laufen Gefahr, sich im Sog solcher radikalisierender Inhalte zu verlieren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Es sind allerdings nicht nur diese Extremfälle, die den Ruf der digitalen Plattformen derzeit schädigen. Keine Woche vergeht ohne die Forderung nach einer härteren Regulierung sozialer Netzwerke, etwa einem Verbot für Minderjährige wie in Australien. Gewarnt wird vor Suchtgefahr, Cybermobbing oder sexueller Ausbeutung. Nur: Wie eine neue Studie zu Australien zeigt, wird das Verbot von den Minderjährigen grossflächig umgangen. Vier von fünf nutzen die sozialen Netzwerke trotz dem Bann.Es scheint also kompliziert. Wie so häufig. Aber ist es das wirklich?Ein Ausweg, die einflussreichen Tech-Konzerne zur Verantwortung zu ziehen, zeichnet sich in den USA ab. In Präzedenzfällen haben Meta und Google vor Gericht schmerzhafte Niederlagen erlitten, nach Vorwürfen, dass sie für das kommerzielle Wachstum die Sicherheit vor allem von minderjährigen Nutzern vernachlässigten.Derzeit drohen Tausende weiterer Verfahren von Gliedstaaten, Schulen und Einzelpersonen. Und plötzlich scheinen vor kurzem noch undenkbare Kompromisse möglich. Wie das «Wall Street Journal» diese Woche schrieb, weist Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp, zwar jegliche Schuld von sich. Er sei aber bereit, im Zuge der Verfahren gewisse Features für Minderjährige anzupassen und auch seinen grundsätzlichen Widerstand gegen branchenweite Regulierungen aus Washington aufzugeben.Das ist ein Paradigmenwechsel. Seit den 1990er Jahren hat das amerikanische Gesetz die Tech-Firmen davor geschützt, für die Inhalte ihrer User zu haften. Sie wurden als sogenannte «Intermediäre» definiert, die ähnlich wie ein Kiosk mit der Inhaltsproduktion nichts zu schaffen haben.Das war schon immer ein Kunstgriff, um das Wachstum der jungen Industrie nicht zu gefährden. Heute, wo mehr als die Hälfte der Leute ihre News aus den sozialen Netzwerken beziehen und deren Algorithmen beeinflussen, was sie zu sehen bekommen, ist diese Vorstellung erst recht nicht mehr haltbar. Das sehen auch diejenigen amerikanischen Richter so, die inzwischen Klagen zulassen, die zwar nicht die Inhalte, aber die Algorithmen und das Design der Plattformen ins Visier nehmen.Dieses Instrument, das sich bis jetzt vor allem in den USA wegen der Möglichkeit von Sammelklagen und hohen Strafzahlungen aufdrängt, könnte sich auch anderswo als schlagkräftiger erweisen als ein generelles Social-Media-Verbot, mit dem auch alle Vorteile wegfallen würden. Immerhin sind Whatsapp, Tiktok und Co. gerade für Junge ein wichtiger Kommunikationskanal. Es ist auch dem komplizierten Regelwerk der EU vorzuziehen, das die Behörden und die Unternehmen zu einem minuziösen Monitoring verpflichtet, aber der technologischen Entwicklung immer etwas hinterherhinkt.Die Schweiz hat diesbezüglich sogar einen Vorteil, weil das Gesetz es bei uns schon heute ermöglichen würde, Tech-Plattformen für persönlichkeitsverletzende Inhalte ihrer User mitverantwortlich zu machen. Theoretisch. Das Problem ist die praktische Umsetzung. «Allein gegen einen Silicon-Valley-Giganten anzutreten, braucht viel Geld und Nerven. Am nötigsten wäre die Möglichkeit einer Sammel- oder Verbandsklage und die Verpflichtung, dass die Plattformen eine Rechtsvertretung in der Schweiz haben», sagt der Anwalt Martin Steiger, der auf das Recht im digitalen Raum spezialisiert ist. Und obwohl solche Instrumente in der Schweiz bisher nicht mehrheitsfähig waren, erhält er im Kampf um die digitale Selbstbestimmung sogar Sukkurs aus dem bürgerlichen Lager. Etwa vom Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister, der sagt: «Wir sollten das prüfen. Klagen zu vereinfachen, die die Persönlichkeitsrechte schützen, scheint mir effektiver als eine Durchregulierung wie in der EU.»Dabei sollte es weniger um hohe Schadenersatzansprüche gehen als darum, den Nutzerschutz wirklich durchzusetzen. Dies im Zusammenspiel mit Verfahren anderswo: Amerikanische Beobachter sprechen bereits vom «Tabak-Moment» der Tech-Industrie. In den 1990er Jahren verloren die Tabakfirmen mehrere Musterklagen wegen ihrer irreführenden Vermarktung von Zigaretten, sie mussten Milliarden zahlen, ihre Strategie ändern und ihren Widerstand gegen neue gesetzliche Regelungen aufgeben.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel