21. Februar 1963. Rudolf Augstein war vom 27. Oktober bis 7. Februar 103 Tage in Untersuchungshaft. Jetzt müsse er sich „von den Strapazen seiner langen Haft erholen“ und weile ein paar Tage außerhalb von Hamburg, schreibt Spiegel-Verlagsleiter Hans Detlev Becker dem Stuttgarter Anwalt Martin Löffler. Sie stimmen sich seit einigen Wochen ab über eine Veröffentlichung Löfflers zum „Modellfall Spiegel“, einem vom Spiegel in Auftrag gegebenen Gutachten über den „Verfassungsauftrag der Presse“, wie es im Titel heißt. Löffler beruft sich im Vorwort seines Gutachtens auf die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegte öffentliche Aufgabe der Presse. Ist der Spiegel diesem Verfassungsauftrag gerecht geworden? Dazu erhielt der Anwalt Einblick in die Arbeitsmethoden des Magazins und sprach mit Augstein und Mitarbeitern.
60 Jahre Spiegel-Urteil: Verteidiger des Journalismus – und Verharmloser der SA
Der Jurist Martin Löffler gilt als bedeutender Verteidiger der Pressefreiheit. Verborgen blieben bislang dunklere Seiten seiner Biografie.







