Wegen des neuen Ermittlungsverfahrens ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft das laufende Disziplinarverfahren gegen den Lehrer im Ruhestand derzeit ausgesetzt. »Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen«, hieß es von der Behörde. Für den Ex-Lehrer gelte »uneingeschränkt die Unschuldsvermutung«. Im schlimmsten Fall könnte dem Beschuldigten infolge des Disziplinarverfahrens die Pension gekürzt oder gar vollständig aberkannt werden. Auch für Lehrkräfte im Ruhestand gilt eine Pflicht zur Verschwiegenheit über Dienstgeheimnisse.Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs 1998. Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Daher werde der Straftatbestand nicht weiterverfolgt. Das Kultusministerium habe seinerseits eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestands der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.
Früheres Ermittlungsverfahren wurde eingestelltEin früheres Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer war im Juli 2024 eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus Aiwangers Schulzeit an die »Süddeutsche Zeitung« weitergegeben zu haben. Dieser Vorwurf konnte ihm im Ermittlungsverfahren aber nicht nachgewiesen werden.Die Zeitung hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte hatte die Aussage verweigert. Für den Ex-Lehrer sprach, dass die Zeitung auch über eine Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren haben könnte. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.










