Flaggenzwang, Fahnenstreit und ein invasiver Berner Bär – wer in Zürich ein harmloses Fähnchen aufhängt, begibt sich in die ProblemzoneReglemente überall: Nur am 1. August ist in Zürich fast alles erlaubt – sogar eine Billigfahne aus Übersee in den falschen Farben.01.08.2026, 05.05 Uhr7 LeseminutenAm 1. August verlangt das Reglement der Stadt Zürich «Vollbeflaggung», auch auf den Türmen des Grossmünsters.Christian Beutler / NZZDer 1. August ist im dicht reglementierten Kanton Zürich vermutlich der einzige Tag, an dem jeder eine Fahne aufhängen darf, ohne Ärger zu riskieren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Selbst Mieter sind dann freie Bürger. In der Regel brauchen sie zwar für jede textile Verzierung des Balkons eine Erlaubnis des Vermieters, doch am Bundesfeiertag rät der Zürcher Hauseigentümerverband zur Toleranz. Genau wie während Sportveranstaltungen – solange die Flagge nicht so gigantisch ist, dass der Nachbar unten nichts mehr sieht.Das Toleranzprinzip gilt selbst dann, wenn die Schweizer Fahne ein minderwertiges Fabrikat aus Polyester ist, wie man es für 2 Franken 50 bei einem populären Onlinehändler erstehen kann – was von einem eher sparsamen Patriotismus zeugt. Ein Käufer dieses Exemplars schreibt in der Bewertung, dass das Rot zu violett sei, dass die Proportionen des weissen Kreuzes nicht stimmten und dass die Fahne ausserdem verblasst und verschmutzt angekommen sei. Sein Fazit: günstig, aber eine Beleidigung für die Leute.Das Schweizer Wappen laut Gesetz.PDDoch am 1. August zählt der hehre Gedanke, da drücken alle Hüter der öffentlichen Ordnung ein freundeidgenössisches Auge zu.An den anderen 364 Tagen des Jahres ist die Sache etwas komplizierter.Der vertriebene Berner Bär von WinterthurWer in der Altstadt von Winterthur eine Berner Flagge aufhängt, kann es nicht nur mit der Polizei zu tun bekommen, sondern sogar zum Traktandum des städtischen Bauausschusses werden. Das passierte dem Käsereibetrieb Jumi, der sich als «wilde Truppe aus dem Emmental» beschreibt.2022 zog das Unternehmen in die Winterthurer Marktgasse. Die Berner entdeckten im Fundus der Vorbesitzer des Hauses, die aus dem gleichen Kanton stammten, eine über hundertjährige handgenähte Berner Fahne und hängten sie an die Fassade. Doch das schöne Stück verschwand über Nacht – Täter und Motiv blieben unklar. Auch das Nachfolgemodell hielt sich nicht lange. Und diesmal war der Grund bekannt: obrigkeitliches Durchgreifen.Ist so ein extraterritorialer Berner Bär verbotene Werbung, ein Verstoss gegen die Bauvorschriften oder gar ein unerwünschtes fremdes Hoheitszeichen? Mit solchen Fragen sahen sich die Winterthurer Behörden konfrontiert, nachdem der «Landbote» von einem Leser auf die unklare Rechtslage hingewiesen worden war.Einheimische liessen die Berner wissen, dass ihre Fahne an dieser Stelle «schon sehr unpassend» sei – wenn es eine Winterthurer Fahne wäre, könnte man darüber reden. Von amtlicher Stelle wurden sie über das lokalpatriotische Detail belehrt, dass ausserhalb der Altstadt Fahnen ohne Bewilligung montiert werden dürften, aber nur jene von Winterthur, Zürich und der Schweiz. Wenigstens war der Penis des Wappenbärs kein Thema, der in Bern jüngst eine Kontroverse ausgelöst hat – das Exemplar auf der Fahne des Käsereibetriebs hat keinen.Der Käsereibetrieb Jumi in Winterthur mit Berner Flagge.PDDass der Bär in Winterthur zum Politikum wurde, ist nur folgerichtig, wenn man die Vorgeschichte kennt. Einige Jahre zuvor hatte die Geschäftsvereinigung einer anderen Strasse in der Altstadt die Idee gehabt, ihre Häuserzeile mit Fahnen aufzuhübschen. In Rot-Weiss natürlich, den Farben Winterthurs und der Eidgenossenschaft – Blau-Weiss gilt in der zweitgrössten Stadt des Kantons als schlechter Stil.Trotzdem sagten die Behörden Nein. Unter anderem mit dem Argument, dass eine solche Beflaggung in Winterthur in der Regel auf «ein Fest oder Ereignis» hinweise. Und Flaggen zur Unzeit seien verwirrend.Es gab aber noch einen banaleren Grund: Es bestand in Winterthur keine explizite Regel zum Umgang mit solchen Hoheitszeichen. Mit der Folge, dass die Verwaltungspolizei die Fahne kurzerhand der Familie der Werbewimpel zuschlug. Für solche gab es nämlich eine anwendbare Vorschrift: Sie sind ohne Bewilligung verboten.Das 70 Seiten dicke Zürcher BeflaggungsreglementIn der Stadt Zürich wäre ein solcher – flaggenkundlich natürlich haarsträubender – Grundlagenirrtum undenkbar gewesen, denn Zürich hat schon seit Jahren, was Winterthur damals noch fehlte: ein Beflaggungsreglement. Dazu gehört eine mehr als siebzig Seiten starke Ausführungsverordnung, die keine Frage offen und kein Detail ungeregelt lässt: von den bewilligten Flaggenarten über die zugelassenen Masse bis hin zur korrekten Anordnung.Diese Regeln gelten zwar nur für die offiziellen Standorte. Doch auch Private halten sich in vorauseilendem Gehorsam daran, um Ärger mit dem Amt zu vermeiden. Dies zeigt sich an der Geschäftsvereinigung um den Rennweg und die Augustinergasse, die sich seit vielen Jahren im Sommer mit Flaggen schmückt – genau nach städtischer Ordnung.Weil der Winterthurer Fahnenstreit eskalierte, reagierten schliesslich auch die Behörden auf den «offenbar vorhandenen Bedarf nach hoheitlicher Beflaggung». Der Stadtrat entschied, dass solche Flaggen von der Gewerbepolizei während maximal acht Wochen pro Jahr bewilligt werden dürfen.Auch die Berner Käser der Firma Jumi profitierten: Eine dauerhafte Beflaggung wurde zwar vom Bauausschuss abgelehnt, aber eine temporäre wird ihnen zugestanden. Sie hängen die Berner Fahne jetzt jeweils Ende Jahr auf, um besonders gut sichtbar zu sein, wenn Hochsaison für Fondue und Raclette ist. Insofern rückt dieser Bär verhaltensbiologisch dann doch wieder in die Nähe eines hundskommunen Werbewimpels.Das falsche Schweizerkreuz vom HauptbahnhofFahnen zu Werbezwecken werden in der Stadt Zürich nur in Ausnahmefällen bewilligt, da sie «in der Regel keine befriedigende Gesamtwirkung» entfalten. So ist das im offiziellen Reklamekonzept festgehalten. Es wäre aber ein Trugschluss zu glauben, dass in Zürich dank der umfassenden Regulierung nichts schiefgehen kann. Vor allem dann, wenn sich Kommerz und Hoheitszeichen vermischen.Das zeigte sich vor vier Jahren bei der Brasserie Federal im Zürcher Hauptbahnhof. Diese trug in ihrem Logo ein stilisiertes Wappen – und dessen Verwendung für geschäftliche Zwecke ist seit 2017 per Bundesgesetz untersagt. Ja, auch die höchste Staatsebene greift hier ordnend ein. Das Gastrounternehmen Candrian, das die Brasserie betreibt, musste das Logo unter Strafandrohung anpassen.Finde den Unterschied: Das Bierglas mit Wappen und die Menukarte mit Flagge.Annick Ramp / NZZUnglücklicherweise zierte dieses nicht bloss ein einzelnes Wirtshausschild, sondern war omnipräsent: auf den Fensterscheiben, den Glastrennwänden, den Biergläsern und der Menukarte. Die Kostenschätzung für das Redesign belief sich auf 150 000 Franken. Danach befand sich wie zuvor ein Schweizerkreuz im Logo, neu aber in Form einer Flagge statt eines Wappens – und das ist erlaubt, auch wenn der Laie den Unterschied kaum bemerken dürfte.Wappen, Flaggen und Fahnen werden umgangssprachlich oft durcheinandergebracht, aber die seitenlangen amtlichen Ausführungen zum Thema schaffen Klarheit.Wappen sind schildförmige Zeichen und dürfen laut Bundesgesetz nur von jenem Gemeinwesen gebraucht werden, zu dem sie gehören. Wobei es Ausnahmen gibt: An Festen etwa darf man damit ganz legal Becher verzieren – ein erstaunlicher Lobbyerfolg der offenbar unterschätzten Schweizer Zinnbecher-Industrie.Eine Flagge ist per Definition im Zürcher Beflaggungsreglement ein billig hergestelltes Industrieprodukt, das ersetzt werden kann, wenn es schmuddelig geworden ist. Eine Fahne dagegen ist oft ein Unikat, ein «kostbares Stück Stoff», das direkt am Mast befestigt ist.Das Logo der Brasserie Federal am HB musste geändert werden, weil es ein Schweizer Wappen enthielt.Annick Ramp / NZZDer von Zürich verschuldete FahnenraubDas ist ein gewichtiger Unterschied: Während niemand auf die Idee käme, eine simple Flagge zu stehlen – ausser vielleicht Fussballfans –, ist ein Fahnenraub eine ernste Sache. Das beweist ein Konflikt, der bis heute andauert, obwohl er bald sechshundert Jahre alt ist. Ausgelöst haben ihn die Zürcher, als sie mit ihren Expansionsplänen den Zürichkrieg auslösten.Im Lauf der Kämpfe brannten die Appenzeller mit den Eidgenossen 1445 Sargans nieder und raubten eine Fahne, auf der ein «Gänsli» abgebildet war. Dieses Einzelstück befindet sich heute noch im Museum Appenzell. Oder besser: eine Kopie davon, denn das Original ist längst zerfallen.Die Sarganser fordern die Fahne seit Generationen zurück, und Anfang Jahr nahmen sie einen neuen Anlauf. Doch der Ratsschreiber von Appenzell Innerrhoden antwortete trocken, das komme nicht infrage. Das «Gänsli» gehöre zu einem historischen Konvolut und sei «Eigentum des Kantons». Worauf der Präsident eines historischen Vereins aus dem Sarganserland im Lokalfernsehen von «Raubkunst» sprach.Zur Rückgabe zwingen kann die Appenzeller niemand, schon gar nicht der Kanton Zürich, der sich als Auslöser jenes unglückseligen Krieges bisher wohlweislich nicht in den Streit eingemischt hat.Die Sache mit den falsch herum aufgehängten FlaggenApropos Zwang: Eine Fahnenpflicht gibt es hier nur für die Stadtzürcher Behörden – das Reglement verlangt am 1. August «Vollbeflaggung» –, nicht aber für die Bevölkerung. Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Der Tessiner Nationalrat und Lega-Politiker Lorenzo Quadri machte sich vor Jahren für eine Vorschrift stark, die einen Teil der Zürcherinnen und Zürcher empfindlich getroffen hätte – ganz besonders während einer Fussball-WM.Während Fussball-Welt- und -Europameisterschaften stehen Flaggen der teilnehmenden Länder hoch im Kurs. Das gefällt nicht allen. Hier zu sehen: Fans der Schweizer Nati nach dem Penalty-Sieg gegen Kolumbien an der WM 2026.Claudio Thoma / KeystoneQuadri störte sich derart an ausländischen Hoheitszeichen in Schweizer Gärten und an Balkonen, dass er regulatorisch durchgreifen wollte: Neben jeder ausländischen Flagge müsse gleichzeitig eine Schweizer Flagge derselben Grösse aufgehängt werden – als «kleines Zeichen des Respekts». Sonst würden die Gefühle der Einheimischen verletzt, die «noch an ihren Wurzeln hängen».Der Bundesrat erteilte ihm eine Absage: Ein solcher Zwang sei ein unverhältnismässiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. Zu rechtfertigen wäre ein solcher nur, wenn sonst die öffentliche Ordnung gefährdet wäre.Was der Bundesrat übersah: Eine solche Vorschrift könnte ihrerseits die öffentliche Ordnung tangieren – zumindest die Flaggenordnung. Denn wo mehrere Hoheitszeichen nebeneinander hängen, sind strikte Hierarchien einzuhalten: Die Schweizer Flagge müsste immer links hängen, auf dem Ehrenplatz. Gesellt sich als Drittes eine Zürcher Fahne hinzu, werden die Regeln noch komplizierter – auf Details wird hier verzichtet.Es ist auch nicht ganz trivial, die kantonalen Farben richtig herum aufzuhängen, was zu Interventionen von Sittenwächtern und Traditionalisten führen kann. Das vertikal geteilte Luzerner Wappen zum Beispiel kippt als Flagge in die Horizontale, und beim Kanton Schwyz springt das Kreuz von rechts nach links. Auch das ausführlichste Reglement hilft da nicht weiter, weil die Heraldik die haarsträubende Angewohnheit hat, die korrekte Aufteilung seitenverkehrt zu beschreiben, quasi von hinten betrachtet.Die Handhabung der Zürcher Flagge ist zum Glück vergleichsweise simpel. Sie ist von oben links nach unten rechts geteilt – und wer das Blau am Mast befestigt, liegt immer richtig.Es sei denn, man macht es wie die Zürcher Verkehrsbetriebe und verwechselt bei den Farben oben mit unten. Das verkehrte Wappen auf den Uniformen sorgte 2019 nicht nur für Spott, es löste sogar Abklärungen durch die Geschäftsprüfungskommission aus. Gegenstand: Wie stand es bei dieser «false flag operation» der besonderen Art um die Verantwortlichkeit und die Entscheidungswege?Der Fall zeigt: Sicher stressfrei lebt in Zürich nur, wer ausserhalb des Bundesfeiertags die Finger von Wappen, Flaggen und Fahnen lässt.Die Schweizer Flagge, die am 1. August an der Nordwand des Säntis befestigt wird, gilt als die grösste der Welt.Ennio Leanza / KeystonePassend zum Artikel
Wer in Zürich ein harmloses Fähnchen aufhängt, begibt sich in die Problemzone
Reglemente überall: Nur am 1. August ist in Zürich fast alles erlaubt – sogar eine Billigfahne aus Übersee in den falschen Farben.






