Der Kanton Zürich verbietet Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe am 1. August – die meisten Gemeinden sind noch strengerWegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot vielerorts gar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch Kohlegrills müssen kalt bleiben.27.07.2026, 11.36 Uhr2 LeseminutenFeuerwerk wird am Samstag im Kanton Zürich kaum zu sehen sein – die Brandgefahr ist zu hoch.Aygul Sarvarova / GettyDer 1. August dürfte im Kanton Zürich deutlich ruhiger ausfallen als in früheren Jahren: Wegen der anhaltenden Waldbrandgefahr gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in der Nähe von Wäldern auch am Bundesfeiertag. Dies hat die Regierung am Montag mitgeteilt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Für Höhenfeuer und Feuerwerk muss ein Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand eingehalten werden. Feuer sind auch auf Holzkohlegrills und befestigten, offiziellen Feuerstellen untersagt.Zürich ist einer der wenigen Kantone, die noch kein flächendeckendes Verbot erlassen haben. Die meisten Zürcher Gemeinden sind allerdings strenger als der Kanton. Sie haben schon Mitte Juli ein Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet verhängt. Holzkohlegrills sind also nicht einmal auf dem eigenen Balkon erlaubt. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.Abgesagt wurde auch das grosse Feuerwerk «Fire on the Rocks» über dem Rheinfall, das am 1. August jeweils Tausende Besucher anzieht. Ob das Feuerwerk am Seenachtfest in Rapperswil-Jona am zweiten Augustwochenende stattfinden kann, ist noch offen. Noch werben die Veranstalter mit dem «30-minütigen Spektakel» am Seebecken.Im Kanton Zürich bleibt das Feuerverbot bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Regenfällen aufgehoben. Danach sieht es derzeit nicht aus. Unabhängig von der Trockenheit dürfen vielerorts ohnehin keine Raketen oder Böller gezündet werden: Immer mehr Gemeinden haben per Initiative Einschränkungen zu Feuerwerk beschlossen. Die Abstimmung auf nationaler Ebene folgt am 29. November.Passend zum Artikel