Die slowakische Regierung will im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften nicht anerkennen, obwohl dies gegen EU-Recht verstößt. Die Verfassung des Landes definiere »die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau«, erklärte Innenminister Matúš Šutaj Eštok am Freitag. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Verbindung gemäß der Rechtsordnung eines anderen Landes wirksam geschlossen worden sei.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im November 2025 entschieden, dass ein EU-Mitglied eine in einem anderen EU-Staat geschlossene Ehe anerkennen muss. Im konkreten Fall ging es um einen Polen und einen Deutschpolen, die 2018 in Deutschland geheiratet hatten. Sie wollten nach Polen ziehen und beantragten die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden verweigerten das aber.Der EuGH hatte damals geurteilt, die Nicht-Anerkennung der Ehe habe gegen Rechte des Paares verstoßen: gegen das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Im März entschied auch das Oberste Verwaltungsgericht in Polen, dass in einem anderen EU-Staat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen.In der Slowakei hatte ein schwules Paar nach seiner Heirat in Österreich versucht, sich ins slowakische Register eintragen zu lassen – erfolglos. Die beiden Männer kündigten nun an, »gegen das rechtswidrige Gebaren« vorzugehen. Sie baten andere homosexuelle Paare, das Land nicht zu verlassen, weil »wir den Einschüchterungen die Stirn bieten« müssen.
Slowakei: Regierung verweigert Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
EU-Mitglieder müssen eine in einem anderen EU-Staat geschlossene Ehe anerkennen. Bei der gleichgeschlechtlichen Ehe weigert sich die Slowakei jedoch dagegen – und geht auf Konfrontationskurs mit der EU.












