Suno produziert Musik mithilfe von KI. Dafür muss das Unternehmen nun Kunstschaffenden Schadenersatz zahlen, urteilt das Landgericht München.

Waren bei der Urteilsverkündung gegen das Musikprogramm Suno anwesend: die Künst­le­r:in­nen Peter Maffay, Karo Schrader und Balbina

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der KI-Musik-Anbieter Suno hat die Rechte von Musik-Komponist:innen verletzt und muss ihnen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht München I in einem weltweit beachteten Pilotprozess. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Gema.

Suno ist ein US-Unternehmen, das auf Eingabe hin KI-generierte Musik erzeugt. „Wie würde Pink Floyd als Punkband klingen?“ Nach zwei Minuten macht Suno einen Vorschlag und spielt einen drei Minuten langen Song, der zumindest nach Punk klingt. Für Einsteiger ist der Dienst kostenlos. Mit zusätzlichen Funktionen kostet ein Abo maximal 22 Euro pro Monat. Mit rund zwei Millionen zahlenden Abon­nen­t:in­nen weltweit ist Suno Marktführer. Stärkster Konkurrent ist Udio, ebenfalls aus den USA.