John Appenzeller hat eine Behinderung. Er steht kurz davor, seine Ausbildung zum Trampiloten zu beginnen – dann sagen ihm die VBZ abEine Geschichte über die Grenzen der Inklusion im Arbeitsmarkt.John Appenzeller ist trotz seiner Gehbehinderung jahrelang Lastwagen gefahren. Deshalb hat er sich als Trampilot beworben.Wer sich für eine Stelle beworben hat und dann vom Unternehmen zur Anprobe der Arbeitskleidung aufgeboten wird, dürfte davon ausgehen, dass er es geschafft hat. Genau so ergeht es John Appenzeller. Monatelang hat er dafür gekämpft, dass er die Ausbildung zum Trampiloten bei den Verkehrsbetrieben Zürich beginnen kann. Dass man ihn mit seiner Behinderung als vollwertige Arbeitskraft anerkennt. Erst recht bei der Stadt Zürich, die sich für ihre Inklusionsbemühungen rühmt. Doch es kommt anders.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Appenzeller ist 1,54 Meter gross und hat eine Gehbehinderung. Kurze Strecken kann der 56-Jährige zu Fuss bewältigen, für längere Strecken ist er auf ein Elektromobil angewiesen.Trotz dieser Einschränkung führt er ein selbständiges Leben. Vor über zwanzig Jahren hat er die Fahrprüfung für Lastwagen bestanden, ist jahrelang Lastwagen gefahren. Er kennt brenzlige Situationen, den Stadtverkehr, die hektischen Stosszeiten.Beste Voraussetzungen für eine Anstellung als Trampilot, denkt er. Doch er wird enttäuscht.Sein Weg ist eine Geschichte darüber, wie Menschen mit einer Behinderung in den normalen Arbeitsmarkt integriert werden können – und wie schwierig das sein kann. Auf der einen Seite steht ein Mann, der sich nie als Sonderfall betrachtet hat. Auf der anderen ein Unternehmen im öffentlichen Dienst, das die Sicherheit des Betriebs an oberste Stelle setzt.Appenzeller kommt mit einem verdrehten Oberkörper zur Welt. «Wie ein Nussgipfel sah ich aus», sagt er. Als der Bub ein halbes Jahr alt ist, entdecken die Ärzte einen Tumor im Rückenmark. Die Überlebenschancen sind gering. Zwar kann die Wucherung in einer Operation entfernt werden, doch dabei werden die Nervenbahnen in der Wirbelsäule verletzt.Der Eingriff hat schwerwiegende Folgen: Appenzellers Bewegungsapparat ist stark eingeschränkt. Er lernt laufen mit Schienen an den Beinen, die bis unter das Knie reichen. In der Schule rät man ihm, sich mit sportlichen Aktivitäten zurückzuhalten. «Ich habe mich dem immer widersetzt.» Der Vater setzt sich dafür ein, dass sein Sohn Fussball spielen darf und eine möglichst normale Kindheit hat.Die Eltern führen ein Transportgeschäft. Appenzeller ist gerne dort, die grossen Lastwagen haben es ihm angetan. Am liebsten würde er eine Ausbildung zum Automechaniker absolvieren, doch seine Beine sind zu schwach. Also macht er eine kaufmännische Ausbildung.Über fünfzehn Jahre lang als Lastwagenfahrer unterwegsSein Heranwachsen ist geprägt von Schmerzen, medizinischen Eingriffen und Therapien. Mehrere Male muss er sich Operationen unterziehen. Die Prognosen sind schlecht. Er werde schon als junger Mann künstliche Knie und neue Hüftgelenke brauchen, sagten ihm die Ärzte.Doch seine körperliche Entwicklung ist besser als erwartet. Und es gibt Erfolge. Er besteht die Autoprüfung und gewinnt an Unabhängigkeit. Und er kann seine langen Beinschienen durch kürzere ersetzen.Nur im Büro zu sitzen, ist ihm bald zu langweilig. Die Leidenschaft für grosse Fahrzeuge ist geblieben. Also absolviert er die Lastwagenprüfung und ist fortan als Aushilfe in einem Transportunternehmen unterwegs, über fünfzehn Jahre lang.Als die Firma, für die er tätig ist, verkauft wird, weiss Appenzeller: Es ist Zeit für etwas Neues. Sein Onkel, der Trampilot bei den VBZ ist, ermutigt ihn, sich für die Ausbildung anzumelden. «Ich dachte: Wenn ich Lastwagen fahren kann, sollte ich auch ein Tram fahren können.» Die VBZ suchen händeringend nach Personal und lancieren eine Kampagne, in der sie explizit über 50-Jährige ansprechen.«Inklusion bedeutet doch, dass man Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben integriert», sagt Appenzeller. Auch wenn dafür gewisse Anpassungen nötig seien.Appenzeller bewirbt sich – zunächst mit Erfolg. Er besteht den Eignungstest und wird zu einem Gespräch eingeladen. Doch dann erhält er eine Absage. «Man sagte mir, ich sei zu klein.» Sein Vorschlag, die Fahrtauglichkeit in einem weiteren Test unter Beweis zu stellen, wird abgelehnt. Doch Appenzeller gibt nicht so schnell auf. Er schaltet die Ombudsstelle ein. Und die stellt fest: Bei den VBZ fehlen mess- und überprüfbare Kriterien, um die körperliche Eignung der Bewerber beurteilen und vergleichen zu können.Die Ombudsstelle erreicht, dass Appenzeller zu einem weiteren Test zugelassen wird. In diesem muss er unter anderem die Türen im Cobra-Tram manuell öffnen und bei den älteren Trams das sogenannte Fallgatter nach einem simulierten Unfall wieder aufhängen. Bei Letzterem handelt es sich um eine Schutzvorrichtung, die aktiviert wird, sobald sich eine Person oder ein Gegenstand vor dem Tram befindet.Um die Türe öffnen zu können, habe er wegen seiner geringen Körpergrösse «ziemlichen Aufwand» betreiben müssen, räumt Appenzeller ein. Darum habe er dem Ausbildner vorgeschlagen, im Notfall einen Schemel einzusetzen. Schliesslich sei er für tauglich befunden worden.An dem Tag, als Appenzeller zur Uniformanprobe eingeladen wird, freut er sich. Doch etwas lässt ihm keine Ruhe. Er will von den VBZ die Bestätigung, dass er Hilfsmittel wie einen Schemel einsetzen darf.Was dann folgt, erlebt er als grosse Enttäuschung. Der Sicherheitsbeauftragte der VBZ erteilt ihm eine Absage. Denn Trampiloten müssen auf allen Linien eingesetzt werden können. Der Experte glaubt, dass Appenzeller den Tramtunnel zwischen Milchbuck und Schwamendingen bei einer Evakuierung nicht schnell genug verlassen könnte. Und er traut ihm nicht zu, an einer engen Haltestelle der Glattalbahn einem Rollstuhlfahrer ins Tram zu helfen.Appenzellers körperliche Einschränkungen sind auf den ersten Blick ersichtlich. Warum hat man ihn sogar zur Uniformanprobe aufgeboten und ihm dann quasi in letzter Sekunde eine Absage erteilt?Bei den VBZ kommt neu eine Checkliste zum EinsatzAuf die Fragen der NZZ antworten die VBZ aus personalrechtlichen Gründen summarisch. Die Arbeit als Trampilot sei nicht nur mental, sondern mitunter auch körperlich anspruchsvoll, sagt ein Mediensprecher. «Beispielsweise müssen diese manuell Weichen mit dem Weicheneisen umwerfen können, Rollstuhlfahrenden helfen und Notevakuationen – unter anderem in Tunnels – allein durchführen können.»Entsprechend hoch seien die Anforderungen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahlverfahren seien mehrstufig und «nicht zuletzt an den Herausforderungen der täglichen Arbeit» ausgerichtet.Ausschlusskriterien sind – gemäss der massgebenden Gesetzgebung des Bundes – unter anderem eine Rot-Grün-Farbenblindheit, ein Body-Mass-Index von über 35 sowie insulinpflichtiger Diabetes mellitus. «Es macht deshalb Sinn, dies gerade am Start des Auswahlverfahrens zu adressieren.» Ebenfalls sei es zum Vorteil aller, wenn bereits zu Beginn des Verfahrens ergonomische Fragestellungen geklärt würden.Die VBZ betonen, dass man Rückmeldungen zu Inklusion, Diversität und Transparenz «sehr ernst» nehme. Auf Anraten der Ombudsstelle komme seit 2025 für Menschen mit «körperlichen Herausforderungen» eine Checkliste zum Einsatz, anhand derer die Eignung diskriminierungsfrei und transparent geprüft werde.Appenzellers Fall hat also etwas bewegt. Doch er empfindet die Begründung der VBZ als diskriminierend. «Man könnte mich ja auf allen anderen Linien einsetzen.» Er glaubt, dass er sich in der Ausbildung hätte beweisen können. «Inklusion bedeutet doch, dass man Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben integriert», sagt er. Auch wenn dafür gewisse Anpassungen nötig seien.Er betont, dass er Gleichstellung nicht um jeden Preis fordere. Beispielsweise störe es ihn nicht, wenn ihm wegen einer fehlenden Rampe der Zugang zu einem Geschäft verwehrt bleibe. «Das ist Privatsache», findet er. Aber für einen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gälten erhöhte Anforderungen.Über die VBZ ärgert er sich noch immer. Doch inzwischen hat er eine neue Stelle gefunden. Er arbeitet als Koordinator in einer Sicherheitsfirma. Dort gefällt es ihm. Er hat deshalb beschlossen, die Bewerbung bei den VBZ hinter sich zu lassen. Auch wenn er sich immer noch sicher ist, dass er die Ausbildung zum Trampiloten bestanden hätte.Appenzeller ist enttäuscht über die Absage der VBZ. Diese argumentieren mit der Betriebssicherheit.Passend zum Artikel
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