PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungSPD-VorstoßDer Krebs-Makel sollte ein Ende habenStand: 08:24 UhrLesedauer: 3 MinutenSie überwanden beide eine Krebserkrankung: Lars Klingbeil und Manuela SchwesigQuelle: Jens Büttner/dpaWer medizinisch als vom Krebs geheilt gilt, sollte nicht dauerhaft Nachteile bei Versicherungen oder Krediten haben. Der Vorstoß der SPD weist in die richtige Richtung. Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand der Medizin sein.Lars Klingbeil und Manuela Schwesig haben Krebs überstanden. Wer das schafft, hat zunächst einmal Respekt verdient – unabhängig davon, wie man zu seiner Politik steht. Dass die SPD jetzt ein „Recht auf Vergessen“ fordert, überrascht deshalb nicht. Überraschend ist vielmehr, dass Deutschland darüber erst jetzt diskutiert. Die Krebsmedizin hat sich rasant entwickelt, aber Gesetze und Versicherungsbedingungen sind oft auf dem Stand von gestern geblieben.Wer heute eine Krebserkrankung überlebt, hat oft gute Chancen auf ein langes, normales Leben. Viele Tumorarten sind heilbar, andere lassen sich über Jahre kontrollieren. Die Zahl der Langzeitüberlebenden wächst. Trotzdem spielt eine längst überstandene Erkrankung noch immer eine Rolle beim Abschluss einer Lebensversicherung, bei den Konditionen eines Kredits oder bei der Verbeamtung.Genau hier setzt der Vorschlag der SPD an. Und sie hat einen Punkt: Die Frage ist nämlich nicht, ob eine Krebserkrankung berücksichtigt werden darf. Die Frage lautet: wie lange?Lesen Sie auchUnmittelbar nach einer Therapie wäre ein Recht auf Vergessen medizinisch kaum zu begründen. Rückfälle kommen vor. Das muss bei der Risikobewertung berücksichtigt werden. Aber je mehr Zeit vergeht, desto schwächer wird dieses Argument. Bei vielen Tumorarten sinkt das Rückfallrisiko nach fünf Jahren deutlich. Onkologen orientieren sich seit Langem an diesem Zeitraum. Er ist kein politisch gewählter Kompromiss, sondern eine medizinische Größe.Das spricht für die vorgeschlagene Fünf-Jahres-Frist. Jedenfalls als Regelfall. Natürlich gibt es Krebsarten, bei denen Rückfälle auch später noch auftreten können. Ein kluges Gesetz wird solche Unterschiede berücksichtigen müssen. Es wäre sogar eine Stärke, nicht alle Diagnosen über einen Kamm zu scheren, sondern sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren.Lesen Sie auchGenau das fehlt bislang. Wer vor 15 oder 20 Jahren an Krebs erkrankt war, wird heute immer noch so behandelt, als ließe sich aus der Diagnose von damals zuverlässig auf das Risiko von morgen schließen. Das passt nicht mehr zur medizinischen Realität.Lesen Sie auchDie Versicherungswirtschaft verweist auf ihre Pflicht zur Risikoprüfung. Das ist berechtigt. Wer Risiken versichert, muss sie kalkulieren. Doch dafür gibt es die Medizin. Sie liefert heute bessere Daten als früher. Wenn sich das Rückfallrisiko nach einer bestimmten Zeit dem der Allgemeinbevölkerung annähert, muss sich das auch in der Risikobewertung niederschlagen.Andere europäische Länder haben längst Konsequenzen gezogen. Frankreich war Vorreiter, Belgien, Portugal und Spanien sind gefolgt. Weder sind dort Versicherungen unbezahlbar geworden, noch ist der Kreditmarkt zusammengebrochen. Deutschland muss also kein Experiment wagen. Die Erfahrungen liegen auf dem Tisch.Der Vorstoß der SPD weist in die richtige Richtung. Nicht jeder Krebs ist gleich. Nicht jeder Krankheitsverlauf endet gleich. Aber wer nach Jahren als geheilt gilt und nach allem, was die Medizin weiß, kein höheres Risiko mehr trägt als andere Menschen, sollte endlich auch so behandelt werden. Irgendwann muss eine Krankheit aufhören, die Zukunft eines Menschen zu bestimmen.
SPD-Vorstoß: Der Krebs-Makel sollte ein Ende haben - WELT
Wer medizinisch als vom Krebs geheilt gilt, sollte nicht dauerhaft Nachteile bei Versicherungen oder Krediten haben. Der Vorstoß der SPD weist in die richtige Richtung. Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand der Medizin sein.








