Wer Krebs hatte, wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung war oder einen Bandscheibenvorfall erleiden musste, hat neben der schlimmen Erkrankung oft ein weiteres Problem: die Versicherung. Denn private Krankenversicherer (PKV) und Lebensversicherer durchleuchten den Gesundheitszustand ihrer künftigen Kunden sehr genau, einschließlich der medizinischen Historie. Vorerkrankungen führen häufig zur Ablehnung, zu heftigen Risikozuschlägen oder zum Ausschluss bestimmter Krankheiten aus dem Schutz beim privaten Krankenversicherer.
Recht auf Vergessen: Erst Krebs, dann Ärger wegen der Versicherung
Die SPD will durchsetzen, dass beim Abschluss einer Lebens- und Krankenversicherung eine geheilte Krebserkrankung nach einer Frist nicht mehr dem Versicherer mitgeteilt werden muss.







