Im Rahmen der Ermittlungen habe sich zwar grundsätzlich bestätigt, dass Reiter zumindest fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe, hieß es in der Mitteilung der Bezirksregierung . Hintergrund sei, dass er die Tätigkeit beim FC Bayern München ausübte, »ohne diese zuvor angezeigt und die dafür erforderliche Genehmigung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt zu haben«.Zulasten des Ex-OBs nannte die Regierung von Oberbayern dabei unter anderem seine Leitungs- und Vorbildfunktion, die Ausübung der Tätigkeit über mehrere Jahre und die Vergütung sowie »eine erhebliche Außenwirkung«.
Bezirksregierung: Nicht unerheblich, aber nicht schwerwiegendZu seinen Gunsten wurde Reiter ausgelegt, dass er durch die Tätigkeit keinen Vermögensvorteil erlangt habe, der ihm rechtlich nicht zugestanden hätte. Zudem sei die Tätigkeit öffentlich bekannt und bei rechtzeitiger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen. Reiter habe das Fehlverhalten öffentlich eingeräumt und die Vergütung gespendet – und der Stadtrat der Landeshauptstadt habe die Angelegenheit politisch abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund sei der Verstoß aus Sicht der Regierung zwar nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend. »Bei Ruhestandbeamten sind Disziplinarmaßnahmen aber gesetzlich generell nur bei schwerwiegenderen Dienstvergehen vorgesehen.« Wäre Reiter noch im aktiven Dienst, wäre demnach grundsätzlich ein Verweis oder eine Geldbuße in Betracht gekommen.Bei Reiters Vergehen ging es um Posten im Verwaltungsbeirat des FC Bayern, ab Februar auch im Aufsichtsrat des Fußballvereins. Dies wurde vor der Kommunalwahl im März publik, was sich negativ auf Reiters Wahlkampf auswirkte. Der Politiker trat folglich von seinen Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte.









