Die Nebentätigkeiten des ehemaligen Münchner Oberbürgermeisters Dieter Reiter (SPD) beim FC Bayern waren ein Dienstvergehen – aber sie bleiben ohne Strafe, unter anderem weil Reiter sich inzwischen im Ruhestand befindet. Dieses Ergebnis des Disziplinarverfahrens hat die Regierung von Oberbayern am Mittwochmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.Man habe das Verfahren gegen Reiter wegen dessen „vergüteter, aber nicht genehmigter Tätigkeit im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München e.V. und im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG eingestellt“, teilte die Behörde mit. „Eine Disziplinarmaßnahme wurde nicht beantragt, da es sich um ein Dienstvergehen von geringerer Schwere handelt und gegen Ruhestandsbeamte Disziplinarmaßnahmen in solchen Fällen gesetzlich allgemein unzulässig sind.“Anfang des Jahres war während des Kommunalwahlkampfes bekannt geworden, dass Reiter für seine Nebentätigkeit als Verwaltungsbeirat beim FC Bayern von Ende 2021 an insgesamt 90 000 Euro erhalten hatte. Zudem war Reiter in den Aufsichtsrat aufgerückt, in dem die Vergütung vermutlich noch höher ausgefallen wäre.Weil Reiter in seiner Position als OB Wahlbeamter war, hätte er für die Tätigkeiten eine Genehmigung gebraucht. Diese hatte er aber nicht beantragt.Drei Tage nach der Kommunalwahl am 8. März hatte Reiter seine Posten beim FC Bayern niedergelegt und erklärt, er werde das erhaltene Geld für wohltätige Zwecke spenden. Bei der OB-Stichwahl am 22. März unterlag er dann seinem Konkurrenten Dominik Krause von den Grünen.
Nach FC-Bayern-Affäre: Regierung von Oberbayern stellt Disziplinarverfahren gegen Dieter Reiter ein
Obwohl die nicht genehmigten Nebentätigkeiten des früheren Münchner Oberbürgermeisters beim FC Bayern ein Dienstvergehen waren, bleiben sie ohne Strafe.









