Frank-Walter Steinmeier wägt seine Worte meist genau. Anders als Friedrich Merz haut der Bundespräsident selten „einen raus“.Umso bemerkenswerter sind die Formulierungen, die der Bundespräsident fand, während er am Mittwoch die bisherigen Minister entließ und die neuen ernannte.Wohlgesetzt, diplomatisch, und damit also einem Staatsoberhaupt angemessen, rüffelte Steinmeier den Kanzler für seine Entscheidung, die neuen Bundesminister erst im September im Bundestag vereidigen zu lassen.Steinmeier verwies auf das Grundgesetz und erinnerte an die Staatspraxis. Er hob hervor, dass die Verfassung bei der Amtsübernahme neuer Ministerinnen und Minister eine Eidesleistung vor dem Deutschen Bundestag vorsehe. Dieser Akt erfordere Gewicht und Beachtung, „weil sie der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung feierlichen Ausdruck gibt“.Wenn Steinmeier sagt, er habe „zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden“, dann darf man ihn in etwa so verstehen: Ich habe eigentlich keinerlei Verständnis dafür, dass die Minister jenen Eid erst in über einem Monat leisten werden.Mehrere Verfassungsrechtler haben in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz beides – Ernennung und Vereidigung – in engem zeitlichen Zusammenhang erwünscht. Zuerst hatte sich Stefan Pieper von der Universität Münster, übrigens der langjährige Leiter des Verfassungsreferates im Bundespräsidialamt und des Justiziariats des Bundespräsidenten, im Tagesspiegel so geäußert.Sogar Hans-Jürgen Papier, der einstige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wies darauf hin, dass eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung gegen die Verfassung verstoße, auch wenn dies keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen habe.Wenn Kanzler Merz, wie am Montag in der CDU-Zentrale, suggeriert, eine Eidesleistung vor dem Bundestag erfordere die Anwesenheit aller „630 Abgeordneten“ (er nannte wirklich diese Zahl), so ist das grob irreführend. Es genügt die Präsenz eines „Rumpf-Bundestages“, wie auch Papier sagt. Eine solche Sondersitzung sollte das Parlament einberufen. Kein Abgeordneter, der derzeit auf Tahiti urlaubt, muss dafür nach Berlin reisen.Der Bundespräsident beweist mit seinen Worten, was dem Bundeskanzler fehlt: ein Gefühl für Staatssymbolik und Staatspraxis.