StartseiteManagementBeruf Jobsorgen: Kann ich eine Abfindung auch ablehnen? Ein Angestellter fürchtet, sein Arbeitgeber könnte ihm ein Abfindungsangebot unterbreiten. Doch er will lieber seinen Job behalten. Wie kann er vorgehen?
Marcus Iske ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Fieldfisher. Foto: PRESSEFOTO, Illustration: WirtschaftsWocheWiWo Coach ist der exklusive Ratgeber-Service für WiWo-Abonnenten. Top-Experten beantworten hier all Ihre Fragen rund um Geldanlage, Vorsorge, Karriere, Steuern und Recht.Die Frage: Sein Arbeitgeber hat einigen Mitarbeitern Abfindungsangebote unterbreitet und nun fürchtet unser Leser, dass auch er bald ein solches bekommen könnte. Da er seine Stelle aber behalten möchte, sucht er nach der richtigen Strategie. Wie sollte er sich verhalten?Die Antwort vom WiWo Coach, Arbeitsrechtler Marcus Iske: Ein Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers heißt nicht automatisch, dass Sie im Fall einer Ablehnung des Angebots mit einer Kündigung rechnen müssen. Kommt Ihr Arbeitgeber mit einem Vorschlag auf Sie zu, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und das Angebot sorgfältig zu prüfen.... und raus bist Du Plötzlich arbeitslos? Strategien für den erfolgreichen Wiedereinstieg Unternehmen trennen sich von Tausenden Mitarbeitern, auch Spitzenkräfte verlieren ihre Jobs. So geht's für sie erfolgreich weiter mit ihrer Karriere. von Jannik Deters, Varinia Bernau, Kristin Rau und weiterenWichtig ist, die Inhalte des Angebots zu verstehen: Wie hoch ist die Abfindung? Wann soll das Arbeitsverhältnis enden? Welche sonstigen Bedingungen sind an die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geknüpft? Ein Gespräch mit einem Arbeitsrechtler kann helfen, die rechtlichen und finanziellen Folgen realistisch einzuschätzen. Abfindungsangebote können durchaus attraktiv sein, denn Arbeitgeber lassen sich die Vermeidung langwieriger und meist kostenintensiver Kündigungsschutzprozesse oftmals einiges kosten.Möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis dennoch fortsetzen, sollten Sie dies klar kommunizieren. Ein offenes Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten kann mögliche Alternativen aufzeigen – etwa eine Versetzung, den Übergang in Teilzeitmodelle oder Weiterbildungsmaßnahmen. Flexibilität ist hier das Zauberwort.Wer sich offen für Veränderungen zeigt, erhöht die Chancen auf eine interne Lösung. Während des Gesprächs sind Sie ferner gut beraten, Ihre bisherigen Leistungen und Ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg aktiv darzustellen. Dies kann Ihre Verhandlungsposition stärken und gleichzeitig zeigen, dass eine Weiterbeschäftigung sinnvoll ist.Dennoch gilt: Eine Trennung lässt sich nicht immer vermeiden. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen „Plan B“ mit beruflichen Alternativen zu entwickeln und das eigene Netzwerk zu aktivieren. Hier können Gespräche mit Freunden, Kollegen oder externen Beratern hilfreich sein, Sie bei einem Jobwechsel zu unterstützen.Marcus Iske ist Partner bei der Kanzlei Fieldfisher. Er berät Unternehmen und Führungskräfte zu sämtlichen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals im August 2025 veröffentlicht. Aufgrund des großen Leserinteresses haben wir ihn aktualisiert und zeigen ihn erneut.Haben Sie auch eine Frage rund um die Themen Geldanlage, Vorsorge, Karriere, Steuern und Recht? Dann schreiben Sie uns als Abonnentin oder Abonnent an coach@wiwo.de! Hintergrundinformationen, etwa zu Alter, Lebensumständen oder Grund der Frage, erleichtern uns eine möglichst konkrete Beantwortung. Einige der Fragen und Antworten veröffentlichen wir in unserer Ratgeberrubrik. Dabei und gegenüber unseren WiWo Coaches – externen Topexpertinnen und Topexperten – bleiben die Fragesteller aber selbstverständlich anonym.Rechtlicher Hinweis: Zwischen den Lesern und Nutzern des WiWo Coach und der Handelsblatt GmbH kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Die Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Die Handelsblatt GmbH vermittelt und vermakelt im Zusammenhang mit den Beiträgen keine Versicherungen, Kapitalanlagen oder sonstige Finanzprodukte. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser. Eine Anlageberatung findet zu keiner Zeit statt.Alle Folgen unserer Serie WiWo Coach finden Sie hier. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick









