Wo werden gerade Jobs abgebaut?Im Fokus der Stellenstreichungen steht gerade vor allem die Autoindustrie. Der VW-Konzern baut bereits rund 50 000 Jobs in Deutschland ab, Mercedes hat kürzlich ein Abfindungsprogramm beendet, das Berichten zufolge rund 5500 Mitarbeiter angenommen haben. Und das war längst nicht das Ende. So hat der angeschlagene Sportwagen-Hersteller Porsche den Abbau von noch einmal 5000 Jobs mit dem Betriebsrat vereinbart, am Mittwoch folgte BMW mit angepeilten 8000 Stellen, die unter anderem über Abfindungen wegfallen sollen. Zudem will auch Volkswagen weiter sparen: Zuletzt war Konzernchef Oliver Blume zwar mit Plänen für einen Abbau Zehntausender weiterer Stellen und die Schließung von womöglich bis zu vier Werken in Deutschland gescheitert – die Verhandlungen darüber dürften aber spätestens nach der Sommerpause weitergehen. Und die Krise der Hersteller strahlt längst aus. So steckt etwa der weltgrößte Autozulieferer Bosch mitten im Abbau von rund 22 000 Jobs, bei ZF Friedrichshafen sollen bis 2028 insgesamt 14 000 Stellen wegfallen. Auch Unternehmen wie Mahle und Continental verkleinern die Belegschaft, genauso wie viele Mittelständler. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) schätzt deshalb, dass innerhalb von zehn Jahren bis zu 125 000 Jobs bei Herstellern und Zulieferern in Deutschland wegfallen könnten – das wäre jede sechste Stelle.Ich habe ein Abfindungsangebot von bekommen. Muss ich es möglichst schnell annehmen?Auf keinen Fall. Ein Abfindungsangebot ist anders als eine Kündigung eben kein Rausschmiss, sondern erst einmal nur ein Angebot der Firma. Oftmals nutzen Firmen das, um so Freiwillige dazu zu motivieren, sich einen neuen Job zu suchen. Dadurch sparen sie sich Streit mit dem Betriebsrat und Gerichtskosten, sollten die Gekündigten gegen eine Kündigung vorgehen. Zudem haben gerade in der Autoindustrie viele Firmen betriebsbedingte Kündigungen auf Jahre ausgeschlossen. Für Unternehmen ist eine Abfindung deshalb neben Angeboten zur Altersteilzeit häufig der einzige Weg, um Beschäftigte loszuwerden. Arbeitnehmer sollten das im Hinterkopf behalten, wenn es in Verhandlungen geht.Wer sich überhaupt nicht damit anfreunden kann, die Firma zu verlassen, der sollte das Angebot auch einfach vorbeiziehen lassen. Das rät auch Frank Hahn, Arbeitsrechtler bei Kasper Knacke, der oft über Abfindungen im Automobilsektor verhandelt, denjenigen, die gerade in einer schwebenden Position sind. „Wer gerade in der Elternzeit so ein Schreiben bekommt, der sollte überlegen, ob er oder sie nach der Elternzeit wirklich auf Jobsuche gehen will – oder ob der sichere Job nicht besser ist“, sagt Hahn.Reden wir über Geld:„Ich bin bei Mercedes auf der schwarzen Liste“Der Arbeitsrechtler Stefan Nägele verhandelt Millionenabfindungen für Topmanager aus der Autoindustrie – und hält das selbst nicht mehr für gerechtfertigt. Ein Gespräch über gekränkten Stolz, Ehekrisen und die Frage, wieso er bei Mercedes Hausverbot hatte.Was mache ich, wenn der Arbeitgeber oder Teamleiter Druck auf mich ausübt?Niemand muss eine Abfindung annehmen und wer im Unternehmen bleiben will, hat dazu erstmal jedes Recht. Oftmals wird die Personalabteilung ebenso wie die Teamleiter die Leute dazu drängen, das Angebot anzunehmen, aber Arbeitsrechtler Hahn betont: „Die Menschen dürfen die Nerven nicht verlieren, ich würde mich dem Druck nicht beugen.“ Es gibt schließlich zunächst keine Konsequenzen daraus, das Angebot nicht angenommen zu haben. Oftmals wird zwar versucht, die Mitarbeiter dann einfach nicht mehr vertragsgerecht zu beschäftigen und so zu zermürben. „Dagegen kann man aber rechtlich durchaus erfolgreich vorgehen, wenn man will“, sagt Hahn.Ich kann mir vorstellen, das Angebot anzunehmen. Und jetzt?Wer sich grundlegend vorstellen kann, das Angebot anzunehmen, sollte trotzdem nichts überstürzen. Tendenziell lassen sich immer noch ein paar Verbesserungen herausschlagen, sagt beispielsweise Christian Glade, Gründer des Glade Negotiation Institute, das Verhandlungsberatungen und -trainings anbietet. „Was viele nicht wissen ist, dass das Angebot im Brief fast immer eine Eröffnungsposition ist und kein Festpreis“, sagt Glade. „Viele unterschätzen, dass Nachverhandeln nicht nur legitim, sondern vom Unternehmen oft eingeplant ist, und wer das Erstangebot kommentarlos annimmt, lässt Geld liegen, das für genau diesen Fall im Budget vorgesehen war.“ Bei Großkonzernen sei nahezu immer noch Budget für Erhöhungen vorhanden und im Mittelstand hält er Verbesserungen von 20 bis 30 Prozent für keine Seltenheit. Gerade bei außertariflichen Mitarbeitern hält er den Spielraum außerdem für noch einmal größer, weil das Prozesskostenrisiko für den Arbeitgeber durch das höhere Gehalt deutlich anwächst. Neben dem Geld lassen sich zudem Sonderleistungen wie eine verlängerte Freistellung oder eine Outplacement-Unterstützung verhandeln.Frank Hahn allerdings warnt vor zu hohen Erwartungen bei reinen Abfindungsprogrammen. Bei BMW beispielsweise beginnt gerade erst das Freiwilligenprogramm und der Konzern wird ihmzufolge erst einmal schauen, wie viele Leute zuschlagen und die Abfindung annehmen. „Außerdem wird es keine großen Spielräume nach oben geben, schon, um keinen Präzedenzfall zu schaffen“, glaubt er. Ihm zufolge lässt sich zwar noch über Details wie den Beendigungszeitraum oder auch eine Freistellung diskutieren, viel mehr zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht. Wer sich zudem sicher ist, dass er gehen will, sollte schauen, ob es Zuschläge für schnelle Abfindungen gibt, meist „Turboprämie“ genannt. Die lohnen sich finanziell oft sehr.Wer auf eine höhere Abfindung pokern will, der könnte auf eine zweite Abfindungsrunde warten. Diese würde kommen, wenn sich beim ersten Mal nicht genügend Leute finden, die den Konzern verlassen wollen.Einkommensrechner:So viel verdienen Sie wirklichDie SZ hat einen Einkommensrechner entwickelt, der Ihnen zeigt, wie hoch Ihr Nettoverdienst im Vergleich zur restlichen Bevölkerung ist. Viele werden sehen: Sie haben es völlig falsch eingeschätzt.Wie wird eine Abfindung eigentlich berechnet? Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Wenn Firmen ihre Mitarbeiter loswerden wollen, nutzen sie meist eine sehr simple Formel: Beschäftigungsjahre mal Bruttomonatsgehalt, geteilt durch zwei. Wer also zehn Jahre bei einer Firma war und im Monat 10 000 Euro brutto verdient, würde 50 000 Euro Abfindung bekommen. Die Autobauer zahlen aber oft deutlich höhere Summen und Verhandlungsexperte Christian Glade betont, dass es deutlich mehr Faktoren gibt als nur die Beschäftigungszeit oder das Gehalt. Dazu zählt etwa die rechtliche Ausgangslage, die Größe des Betriebs und wie wichtig diesem eine schnelle Planungssicherheit ist. Auch die Position spielt eine wichtige Rolle: „Tarifmitarbeiter sind durch den Betriebsrat kollektiv geschützt und haben weniger individuellen Spielraum, während außertarifliche Mitarbeiter und Führungskräfte individuell verhandeln und damit deutlich mehr Potenzial nach oben haben“, erklärt Verhandlungsexperte Glade.Wer eine Abfindung aushandeln will, sollte sich darüber mit Kollegen oder bereits gekündigten oder abgefundenen Menschen aus der Branche unterhalten. Das hilft, ein Bild dafür zu bekommen, wie hoch die Abfindungen im Durchschnitt ausfallen können. Im Internet gibt es zudem Abfindungsrechner, die einen Überblick über mögliche Kosten wie Steuern geben können.Mal zur Orientierung: Wie hoch sind durchschnittliche Abfindungen in der Autobranche?Dass die Autobranche gerne ein bisschen mehr bezahlt bei Abfindungen, das hat sich zuletzt etwa in Brüssel gezeigt. Dort hat Audi ein Werk geschlossen und den Beschäftigten bis zu 400 000 Euro gezahlt. Bei Volkswagen soll die durchschnittliche Abfindung laut einem Bericht des Spiegel zuletzt bei 200 000 Euro gelegen haben. Volkswagen kommentierte das damals nicht. Und auch Mercedes hat seinen älteren Mitarbeitern zuletzt den Abschied monetär ein wenig leichter gemacht: Laut dem Handelsblatt bekam ein Sachbearbeiter, der mehr als 20 Jahre im Betrieb war, bis zu 300 000 Euro. Top-Manager bekommen natürlich deutlich mehr. Der Arbeitsrechtler Stefan Nägele beispielsweise hat zuletzt eine Abfindung von 13,5 Millionen Euro rausgeschlagen. Wo, das wollte er nicht sagen.MeinungAutoindustrie:BMW hat die Lage zu lange schöngeredetWenn ich mit der Firma in die Verhandlung gehe, sollte ich gut vorbereitet sein. Was ist besonders wichtig?Sich einfach mal anhören, was in so einem Abfindungsgespräch gesagt wird, ist der falsche Weg. Denn so verraten Arbeitnehmer oft recht früh, was ihre eigentliche Intention ist und womöglich auch, wie hoch oder tief ihre Grenze für eine Abfindung liegt. Das spielt den Arbeitgebern in die Karten. Um das zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer sich vorher systematisch anschauen, wie groß der eigene Wert im Unternehmen ist. Dazu können sie noch einmal schauen, welche Projekte sie zuletzt umgesetzt haben, welche Aufgaben nur von ihnen erledigt werden können oder ob es positives Feedback vom Vorgesetzten gab, gerne auch schriftlich. Wer regelmäßig eine Bewertung der Leistung eingefordert hat, kann auch diese vorlegen, solange diese positiv ausfällt. Arbeitnehmer sollten zudem bereits überlegt haben, was ihnen wichtig ist. Denn wer weiß was er will, verhandelt besser. Zu den Antworten, die man parat haben sollte, gehört beispielsweise, wie hoch die Abfindungssumme mindestens sein sollte oder wann ein Ausscheiden realistisch möglich wäre. Je nach Fall kann es auch sinnvoll sein, sich vorab mit einem Anwalt darüber zu unterhalten, was passiert, wenn man doch nicht unterschreibt. Denn grundsätzlich gilt: Wer gut informiert ist, verhandelt besser.Brauche ich Unterlagen für das Gespräch?Zum tatsächlichen Gespräch sollte jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen und Bonusvereinbarungen dabei haben, sagt Glade. „Dazu sollte man auch alle relevanten Gehaltsabrechnungen inklusive variabler Vergütung, Informationen über Resturlaub und Überstunden sowie bei Konzernen den Sozialplan in der Tasche haben“, rät der Buchautor.Welche Fehler machen Betroffene oftmals in den Verhandlungen und wie lassen sie sich vermeiden?Viele Betroffene sind erst einmal unter Schock und oft auch sehr aufgeregt, wenn es in die Verhandlungen geht. Das ist nachvollziehbar. Immerhin habe viele von ihnen teils Jahrzehnte lang für einen Konzern gearbeitet und hätten das womöglich auch gerne noch länger getan. Nun aber emotional zu werden ist das schlechteste, was man machen kann. Auf der anderen Seite sitzen schließlich oft Verhandlungsprofis, die sich von Wutausbrüchen oder Tränen nur wenig beeindrucken lassen. „Was wirklich funktioniert, ist sachliche Argumentation auf Basis echter Fakten und das Aufzeigen des rechtlichen und finanziellen Risikos für den Arbeitgeber“, rät Verhandler Glade.Frank Hahn kennt noch eine zweite Taktik, die regelmäßig zum Erfolg führt: ätzend sein. Das bedeutet im Klartext, dass man den Arbeitgeber durchaus nerven kann, etwa, in dem man auf die Einhaltung von Gleichstellungsgesetzen pocht oder darauf klagt, dass man vertragsgerecht beschäftigt wird. „Das führt in der Regel dazu, dass die Konzerne sich gerne schnell einigen wollen und dann auch bereit sind, höhere Summen zu bezahlen“, sagt Hahn. Genau beziffern lässt sich das nicht unbedingt, aber in Einzelfällen kann die Abfindung plötzlich schon einmal doppelt so hoch oder zumindest 25 Prozent höher ausfallen als das erste Angebot.Alles steht zum Abschluss bereit. Worauf muss ich jetzt noch achten?Wichtig ist es immer, alles schriftlich festzuhalten. Mündliche Zusagen von Vorgesetzten bringen im Nachhinein nur Ärger. Deshalb sollte alles, was verhandelt wurde, sich auch in den finalen Schriftsätzen wiederfinden. Das gilt ganz speziell für Regelungen zum Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Restanspruch auf Urlaub. Wer nicht in Rente gehen will, sondern einen neuen Arbeitgeber sucht, der sollte zudem schriftlich festhalten, dass man ein wohlwollendes Zeugnis erhält und auch festlegen, welche Note man bekommt. „Das fehlt oft“, sagt Arbeitsrechtler Hahn. Dabei kann das bei der künftigen Jobsuche sehr wichtig werden, gerade in einer so angespannten wirtschaftlichen Situation wie jetzt. Für Menschen in Beziehungen oder mit Familie sollte zudem eine Klausel ergänzt werden, die die Abfindung vererbbar macht.Finanzen:So reich sind Sie wirklichDer interaktive Vermögensrechner der SZ zeigt Ihnen, wie reich Ihr Haushalt im Vergleich ist – und ob Sie von einer Vermögensteuer betroffen wären.Die Abfindung klingt ja erstmal gut. Aber was ist mit der Steuer?Eine Abfindung muss in Deutschland versteuert werden. Für Arbeitnehmer gilt sie als sogenannte außerordentliche Einkunft und ist voll steuerpflichtig. Allerdings gibt es einige Tipps und Tricks, wie man die Steuerlast senken kann oder sich zumindest am Ende des Jahres einen Teil vom Finanzamt zurückholt. Die wichtigste Regel dafür ist die sogenannte „Fünftel-Regel“. Bei dieser wird die Abfindung zwar als Ganzes ausbezahlt, wird aber steuerlich so behandelt, als sei sie über fünf Jahre geflossen, wodurch je nach Fall der Steuersatz niedriger ausfallen kann. Wichtig dafür ist, dass die Abfindung als Ganzes ausgezahlt wird. Da es aber sowieso einige juristische und steuerliche Fallstricke bei der Versteuerung von Abfindungen gibt, sollten sich Arbeitnehmer schon während der Verhandlung über eine Abfindung mit einem Steuerberater zusammensetzen und schauen, was die steuerlich günstigste Lösung ist. Manchmal bietet auch die Firma selbst oder die Gewerkschaft einen solchen Service an. Eine erste Übersicht bietet unter anderem dieser SZ-Artikel aus dem Jahr 2019.
BMW, Porsche, Mercedes: So bekommen Sie eine hohe Abfindung
Viele Firmen locken mit Abfindungen. Doch wer richtig verhandelt, kann viel mehr rausholen. Das sind die besten Tipps und Tricks.














