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1. Abdul. B und die Hilflosigkeit der Behörden

Anschlagsort am Berliner Tiergarten

Je mehr Details über Abdul B. ans Licht kommen, den mutmaßlichen Attentäter des Christopher Street Days, umso klarer scheint, dass die Geschichte des jungen Mannes auch eine über die Grenzen und Schwächen der deutschen Justiz und Sicherheitsbehörden ist. Nach SPIEGEL-Informationen hat sich der 21-Jährige, der am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen worden war, vor der Tat in einem Video zur Terrororganisation IS bekannt. Bei dem Attentat am Samstag kam eine 65-jährige Frau ums Leben, 31 Menschen wurden verletzt. Die Botschaft wurde auf seinem Handy gefunden.

Es dürfte nur wenige Männer in der deutschen Islamistenszene geben, deren Radikalisierungsgeschichte so gut dokumentiert war wie die des Abdul B. Im Februar 2022 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Vergangenes Jahr wollte sich Abdul B. der Terrorgruppe IS in Syrien anschließen, zu der er sich auch auf dem Video bekennt. Im November 2025 kam er in Deutschland in Untersuchungshaft. Aber obwohl die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin eine Freiheitsstrafe wegen der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat in Höhe von knapp drei Jahren gefordert hatte, kam er auf freien Fuß. Noch am Tag des Anschlages wurde Abdul B. von den Sicherheitsbehörden überwacht. Natürlich gibt es in einer freien Gesellschaft nie totale Sicherheit. Nur wird eine Frage in den kommenden Tagen und Wochen intensiv diskutiert werden müssen: Wenn die Behörden nicht einmal einen Mann wie Abdul B. von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?