PfadnavigationHomePolitikDeutschlandHerzberg am HarzWahlausschuss schließt weiteren AfD-Kandidaten in Niedersachsen ausStand: 17:28 UhrLesedauer: 2 MinutenQuelle: Lars Penning/dpaIn Niedersachsen hat ein Wahlausschuss einen weiteren Kandidaten der AfD ausgeschlossen. Justin Vogel darf nicht für die Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz antreten. Er zeigte sich entsetzt.Der AfD-Politiker Justin Vogel darf nicht bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz (Landkreis Göttingen) antreten. Der Stadtwahlausschuss lehnte seinen Wahlvorschlag einstimmig ab, wie der stellvertretende Stadtwahlleiter Thomas Asche der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.Grund seien Zweifel daran, dass Vogel jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen hatte den Fall nach Angaben der Stadt geprüft und dabei auch eine Auskunft des Verfassungsschutzes eingeholt.Nach der Bewertung engagiert sich Vogel deutlich über eine einfache AfD-Mitgliedschaft hinaus für die Partei. Die Behörde verwies unter anderem auf seine Tätigkeit als Kreisvorsitzender, seinen Beisitzerposten im Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland sowie auf organisatorische Unterstützung und Mitgliederwerbung. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.Lesen Sie auchVogel zeigte sich entsetzt über die Entscheidung. Gegen ihn lägen keine konkreten Beschwerden über verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen vor, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Ihm werde im Wesentlichen vorgeworfen, herausgehobene Parteiämter auszuüben und andere AfD-Verbände bei Versammlungen organisatorisch zu unterstützen. Vogel kündigte an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.Nach Angaben der Stadt hatte Vogel vor der Abstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend folgte der Wahlausschuss einstimmig der Einschätzung der Kommunalaufsicht. Die Bürgermeisterwahl ist für den 13. September geplant.Lesen Sie auchVerfassungsrechtler haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Bewerbern einer nicht verbotenen Partei vor einer Wahl. Auch in anderen niedersächsischen Kommunen wurden AfD-Bewerber bereits wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zu Wahlen zugelassen. Betroffen sind unter anderem der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bei der Landratswahl im Landkreis Friesland und der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven.dpa/lfb