Grund seien Zweifel daran, dass Vogel jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrete. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen hatte den Fall nach Angaben der Stadt geprüft und dabei auch eine Auskunft des Verfassungsschutzes eingeholt.Nach der Bewertung engagiert sich Vogel deutlich über eine einfache AfD-Mitgliedschaft hinaus für die Partei. Die Behörde verwies unter anderem auf seine Tätigkeit als Kreisvorsitzender, seinen Beisitzerposten im Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation »Generation Deutschland« sowie auf organisatorische Unterstützung und Mitgliederwerbung. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Vogel zeigte sich entsetzt über die Entscheidung. Gegen ihn lägen keine konkreten Beschwerden über verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen vor, sagte er der dpa. Ihm werde im Wesentlichen vorgeworfen, herausgehobene Parteiämter auszuüben und andere AfD-Verbände bei Versammlungen organisatorisch zu unterstützen. Vogel kündigte an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.Vogel ist mindestens der dritte nicht zugelassene AfD-BewerberNach Angaben der Stadt hatte Vogel vor der Abstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend folgte der Wahlausschuss einstimmig der Einschätzung der Kommunalaufsicht.