Der Zahnarzttermin platzt. Auf dem Küchentisch liegt ein bezahlter Fahrschein, den heute niemand mehr braucht.Der erste Impuls ist meistens derselbe: runter zum Bahnhof, das Ticket jemandem in die Hand drücken, gutes Karma einsammeln. Der Berliner Kurier hat sich angesehen, wann das erlaubt ist. Das Ergebnis: Es kommt sehr darauf an, welches Stück Papier oder Plastik man da gerade verschenken will.

Fahrschein verschenken: Beim Einzelticket sind die Regeln locker

Beim klassischen Einzelfahrausweis vom Automaten ist die Sache erfreulich unkompliziert. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg formuliert es knapp: Nach Fahrtantritt ist der Fahrausweis nicht mehr übertragbar.Umgekehrt heißt das: Solange niemand losgefahren ist, darf der Fahrschein den Besitzer wechseln. Der Zettel kennt seinen Käufer nicht.Wer also am Automaten gezogen hat und dann die Absage bekommt, kann das Ticket ohne schlechtes Gewissen an den nächsten Menschen auf dem Bahnsteig weiterreichen.

Papierfahrschein aus dem BVG-Automaten: Mit dem Stempel im Entwerter endet die Übertragbarkeit. (Symbolbild)

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