In diesen Tagen sollte geklärt werden, ob Abdul Ballout ein Deradikalisierungsprogramm beim Violence Prevention Network (VPN) durchlaufen kann. An diesem Montag hätte er dort einen Gesprächstermin gehabt, doch dazu kam es nicht. Am Samstag war der mutmaßliche Attentäter in die feiernde Menge auf dem Berliner CSD gefahren. Hätte die Teilnahme an einem Programm wie diesem noch etwas ändern können?Thomas Mücke ist der Geschäftsführer des VPN. Im Gespräch mit der F.A.Z. schildert er, dass Ballout einem möglichen Deradikalisierungsprogramm erst sehr spät zugewiesen worden ist. „Er scheint schon einen längeren Radikalisierungsprozess hinter sich gehabt zu haben“, sagt Mücke. „Und da stellt sich schon die Frage: Warum ist da nicht früher angesetzt worden? Wir haben ihn am Endpunkt einer Entwicklung bekommen, aufgrund einer gerichtlichen Weisung.“Die sah vor, dass Ballout an Beratungsgesprächen eines Trägers der Deradikalisierungsarbeit teilnehmen sollte, wie Mücke erläutert. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig gewesen, trotzdem habe man die ersten Kontaktgespräche durchgeführt, am 15. Juni und am 8. Juli. „Die ersten drei Gespräche dienen dazu, zu überprüfen, ob die Person geeignet ist für die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm“, so Mücke.Eine Frage der MotivationEin Gericht könne eine Weisung aussprechen, aber trotzdem müsse ein Anbieter überprüfen, ob das mit der Person gehe. „Und da waren die ersten Gespräche so, dass wir da wenig Anlasspunkte gesehen hatten, das Programm mit ihm durchzuführen, weil er sehr angepasst wirkte, sehr verschlossen, sehr höflich.“ Es seien „Zweckantworten“ dabei gewesen, „sehr ausweichend, also wir kamen da wirklich nicht richtig an ihn ran“.Laut Generalstaatsanwaltschaft war Ballout nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er im Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.Dabei setzte das Gericht erkennbar auf die Unterstützung durch das Deradikalisierungsprogramm des VPN. Entscheidend war, dass Ballout regelmäßig an den dortigen Beratungsgesprächen teilnehmen sollte. Nur wenn er diese Weisung eingehalten hätte, hätte die Jugendstrafe später einmal endgültig zur Bewährung ausgesetzt werden können. Andernfalls hätte sie vollstreckt werden sollen.Es war noch offen, ob Ballout an dem Programm hätte teilnehmen können. Mücke hebt hervor, dass es einer gewissen Motivation bedürfe, man könne Deradikalisierung nicht aufzwingen. Die Person müsse authentisch dazu bereit sein, sagt er. Authentizität habe im Fall von Ballout aber gefehlt. In dem für diesen Montag angesetzten Gespräch hätte das auch offengelegt werden sollen, sagt Mücke, „um zu schauen, wie er darauf reagiert“.„Je früher, desto besser“Deradikalisierungsprogramme sind so etwas wie das letzte Mittel der Präventionsarbeit. Der Islamwissenschaftler Michael Kiefer von der Universität Osnabrück erläutert, dass grundsätzlich drei Präventionsstufen unterschieden werden. „Die primäre Prävention richtet sich an alle, und die sekundäre Prävention richtet sich an Menschen, die gewisse Gefährdungen aufweisen, weil sie sich in einer bestimmten Szene bewegen oder in belasteten Wohnquartieren leben.“ Bei der tertiären Prävention geht es um Deradikalisierung, wie im Fall von Ballout. Sie zielt laut Kiefer auf diejenigen, die Straftaten begangen haben, und soll neue Straftaten verhindern.Kiefer selbst hat im Bereich der sekundären Prävention mit Schülern gearbeitet, die Phänomene einer Radikalisierung aufgewiesen haben, aber noch nicht straffällig geworden waren. Im schulischen Kontext sei es möglich, eine weitere Radikalisierung zu verhindern, sagt er. „Aber es gibt eine Grundregel, die man beherzigen muss: Je früher, desto besser.“ Denn sonst gebe es irgendwann einen Punkt, an dem „der Rubikon überschritten“ sei.Kiefer ist grundsätzlich optimistisch, dass Deradikalisierungsprogramme etwas bewirken können. Wenn etwa jemand im Gefängnis sitze und merke, dass sein Leben aus dem Ruder gelaufen sei, und bereit sei, etwas zu ändern, könne man ihn auf die Zeit nach der Haft vorbereiten; „zum Beispiel, indem man dabei unterstützt, eine Ausbildung zu machen, oder indem man einen Umzug in eine andere Stadt vorbereitet, also den sogenannten Szeneausstieg“, sagt Kiefer. Und er bestätigt Mückes Einschätzung, indem er sagt: „Aber es steht und fällt mit der tatsächlichen Bereitschaft des Menschen, etwas zu ändern.“Wurde das Gefährdungspotential unterschätzt?Jamuna Oehlmann ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus, auch das VPN gehört zu dem Dachverband. Sie erklärt, wie Deradikalisierungsprogramme meist ablaufen: „Die Person hat regelmäßige Gespräche in der Beratungsstelle“, manchmal auch außerhalb, etwa bei einem Spaziergang im Park.„Häufig ist es so, dass zwei Berater das Gespräch aus Sicherheitsgründen zusammen führen.“ Bei den Gesprächen drehe es sich immer um den Klienten und oft auch um praktische Fragen, „Dinge, die zuerst gelöst werden müssen, damit die Person sich überhaupt auf diesen Weg der Deradikalisierung bewegen kann“, wie Oehlmann sagt. Schuldnerberatung etwa oder psychologische Betreuung.Mit Blick auf den Fall Ballout sagt sie: „In meinen Augen geht es hier nicht um Grenzen von Deradikalisierungsmaßnahmen, sondern in diesem Fall geht es um Versäumnisse der Sicherheitsbehörden, weil der junge Mann zweimal versucht hat, zum IS auszureisen und polizeibekannt war.“ In der Wissenschaft sei das Dilemma bekannt, dass diejenigen, die versuchten, zum IS auszureisen, und das nicht schafften, „weiterhin diesen Drang haben, sich dieser Gruppe anzuschließen und Gewalttaten umzusetzen“. Das habe man verkannt. „Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, ob das Gefährdungspotential unterschätzt wurde.“Ihn auf Bewährung aus der Haft zu entlassen und als Bewährungsauflage ein Deradikalisierungsprogramm zu verordnen, sei eine Option. „Aber wenn jemand nicht kooperativ ist, wie offenbar in diesem Fall, kann Deradikalisierungsarbeit so nicht funktionieren“, sagt Oehlmann. „Das ist nicht der magische Zauberstab von außen, mit dem man Personen irgendwie umdrehen kann, sondern dazu ist eine enge, vertrauensvolle, teilweise langjährige Beziehungsarbeit notwendig.“ Es gehe nicht um ein Entweder-oder zwischen Prävention und Repression, sondern um ein sinnvolles Zusammenspiel. „Ein Ausstiegsprogramm kann auch im Justizkontext funktionieren“, sagt Oehlmann. Auch Mückes Organisation bietet das an.