Neue Härte: Jugendliche könnten bald deutlich stärker bestraft werden – zum Entsetzen mancher ExpertenDie schweren Straftaten durch Minderjährige nehmen zu. Nun will das Parlament die Strafen erhöhen. Ein Trend, der sich weltweit zeigt.26.07.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenDas Untersuchungsgefängnis Limmattal verfügt über eine strikt abgetrennte Jugendabteilung, die je nach Nachfrage von 9 bis auf maximal 24 Insassen angepasst werden kann.Simon Tanner / NZZGerade einmal 15 Jahre alt ist der Jugendliche, als er versucht, einen Menschen zu töten. Am Abend des 2. März 2024 sticht er mehrfach in Zürich auf einen Mann ein und verletzt ihn lebensgefährlich. Das Motiv des IS-Anhängers: Hass auf Juden. Anfang Juli hat das Jugendgericht in Dielsdorf sein Urteil gefällt, in diesem schlimmsten Fall antisemitischer Gewalt in der jüngeren Schweizer Geschichte. Es verurteilte den Täter zu einem Freiheitsentzug von einem Jahr, der Höchststrafe für einen zum Tatzeitpunkt so jungen Menschen. «Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist ein skrupelloser Beweggrund. Deshalb ist es versuchter Mord», sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Haftstrafe wird aufgeschoben zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Institution.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Juristisch geht der Fall also seinem Ende entgegen. Seine politischen Folgen zeichnen sich erst ab. Am Ende könnte er dazu beitragen, der Schweiz ein deutlich härteres Jugendstrafrecht zu bescheren. Allen Bedenken von Experten zum Trotz.Im September trifft sich die Rechtskommission des Ständerats zu ihrer nächsten Sitzung. Auf der Traktandenliste taucht auch ein Vorstoss der SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel auf, der explizit Bezug nimmt auf den Terrorakt von Zürich. Fehr Düsel verlangt deutlich härtere Sanktionen für schwer kriminelle Jugendliche. So würde die Höchststrafe für 15-Jährige von einem auf zwei Jahre Freiheitsentzug erhöht. Auch sollen Gerichte bei schweren Verbrechen keine bedingten Strafen mehr verhängen. Die Täter würden jünger, gerade auch bei schweren Delikten, argumentiert die Nationalrätin. «Ich war selbst auch bei der Staatsanwaltschaft tätig und weiss von verschiedenen Staatsanwälten, dass gerade bei Bandenkriminalität extra Minderjährige geschickt werden, damit diese keine richtigen Strafen bekommen», sagt sie. Dagegen brauche es Abschreckung, auch weil die schweren Delikte, begangen von Jugendlichen, zunähmen.Tatsächlich zeigen die Daten des Bundesamtes für Statistik, dass die Urteile gegen Minderjährige wegen besonders schwerer Delikte wie Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung von 84 im Jahr 2020 auf 151 im Jahr 2025 angestiegen sind. Das sind wenige Fälle im Verhältnis zu den Tausenden Urteilen, die Gerichte Jahr für Jahr verhängen. Aber die Tendenz ist da.Hohe Strafen für ExtremfälleIm Nationalrat fand Fehr Düsels Vorschlag bereits eine hauchdünne Mehrheit, der Ständerat könnte ihn noch in diesem Jahr endgültig im Gesetz verankern. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass es klappt», sagt die SVP-Politikerin. Sie habe aus den Reihen des Freisinns und der Mitte «sehr gute Rückmeldung erhalten». Nicht nur stramm bürgerliche Politiker sprechen sich für eine härtere Gangart aus. Auch Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht und Prozessrecht an der Universität Zürich, der nach seinem Austritt aus der SP nun als Parteiloser im Stöckli politisiert, begrüsst den Vorschlag. «In Extremfällen sollte es möglich sein, gegen minderjährige Täter künftig höhere Strafen zu verhängen», so fasst Jositsch seine Haltung zusammen. Damit stelle man nicht das Jugendstrafrecht als Ganzes infrage, dieses funktioniere ja durchaus erfolgreich, sagt er. «Aber beim Täter von Zürich entspricht eine einjährige Gefängnisstrafe einfach nicht der Werthaltung der Gesellschaft.»Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass das Parlament noch weitere Verschärfungen einbaut. Wäre der 15-jährige IS-Sympathisant nur ein Jahr jünger gewesen, hätte man nach heutigem Recht gar keine Haftstrafe verhängen können. Eine solche ist bei 14-Jährigen heute nicht vorgesehen. Jositsch würde das am liebsten ändern: «Ich bin der Auffassung, dass bei besonders schweren Fällen auch bei derart jungen Tätern ein Element der Strafe im Urteil enthalten sein sollte», sagt er.Das ist definitiv nicht die Haltung, die die Kriminologin Ineke Pruin vertritt. Der Sühnegedanke stehe im Schweizer Jugendstrafrecht richtigerweise nicht im Zentrum, sagt die Professorin der Universität Bern. Die Jugendlichen sollen geschützt und erzogen werden mit dem Ziel, resozialisiert zu werden. Dahinter steht die Überlegung, dass, wer so jung schwere Straftaten begeht, einen denkbar schweren Start ins Leben hinter sich hat. Ohne all diese Taten allein psychologisch zu erklären, sei es offensichtlich, dass diese jungen Straftäter nicht die Voraussetzungen gehabt hätten, die junge Menschen brauchten, sagt Pruin.Und überhaupt: «Wem bringt es denn etwas, einen 15-Jährigen zwei Jahre ins Gefängnis zu stecken?», fragt sie. Die Forschung besage klar: Eine längere Haftstrafe in jungen Jahren erhöhe die Gefahr, dass der Verurteilte später wieder Straftaten begehe. Auch zeige sich, so Pruin, dass Jugendliche durch höhere Strafen nicht abgeschreckt würden. «Wenn, dann sind die Folgen also kontraproduktiv, und zwar sowohl für die Verurteilten als auch für die Gesellschaft», sagt sie.Solche Stimmen haben derzeit einen schweren Stand, nicht nur in der Schweiz.Verschärfungen rund um den GlobusGleich mehrere Staaten erhöhen die Höchststrafen für Jugendliche. Oder sie senken das Alter, ab dem ein junger Mensch strafrechtlich belangt werden kann. Unter dem Eindruck eskalierender Bandengewalt setzt etwa die schwedische Regierung neu auf einen deutlich repressiven Kurs. So sollen Jugendliche vermehrt zu regulären Haftstrafen verurteilt werden. Bisher wurden sie meist in geschlossenen Fürsorgeheimen untergebracht. Auch dürfte das Parlament die Strafmündigkeit bald auf 14 Jahre senken. Ein Schritt, den argentinische Abgeordnete bereits Anfang Jahr beschlossen haben und den in Deutschland die CSU fordert. Ähnliche Überlegungen kursieren auch in so unterschiedlichen Staaten wie Brasilien oder Südkorea.Dirk Baier leitet das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und ist Professor für Kriminologie an der Universität Zürich. Die weltweite Diskussion zur Verschärfung des Jugendstrafrechts fasst er mit einem Wort zusammen: «unnötig».Die Politik demonstriere zwar Härte, löse damit aber kein Problem, weil die Ursachen von Jugendgewalt nicht adressiert würden. «Aber man hofft, dass gewisse Wählerschichten diese Symbolpolitik begrüssen.» Dass drastische Fälle Behörden und Politik unter Druck setzten, sei klar. «Besonders schlimme Verbrechen rütteln an unserem Verständnis einer sicheren Gesellschaft, so selten sie auch sind», sagt Baier. Wenn dieser Glaube ins Wanken gerate, werde der Ruf nach konkreten und schnellen Massnahmen rasch laut. Dem müsste die Politik nicht zwingend nachgeben. Doch gerade konservative Parteien seien anfällig für diesen Reflex, so der Kriminologe.Und dieser Reflex ist stark, wie Baier einräumt: «Solange politische Parteien auf diese Weise auf Einzelfälle reagieren, bin ich ehrlich gesagt etwas ratlos, wie wir aus diesem Muster rauskommen.»Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel