Der Erfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen Tempo 50 auf einer Hauptstraße zeigt den Richtungsstreit in der Berliner Verkehrspolitik noch einmal gut auf.

Soll an der Steglitzer Albrechtstraße jetzt doch wieder gelten: Tempo 30

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Und wieder war es die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die dem Senat erfolgreich ein Stöckchen in die Speichen geworfen hat: Am vergangenen Donnerstag beschied das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der DUH positiv, die gegen die Wiedereinführung von Tempo 50 auf einem Abschnitt der Steglitzer Albrechtstraße geklagt hatte. Dort musste seit mehreren Jahren mit maximal 30 Stundenkilometern gefahren werden. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte diese Anordnung wie in gut 20 weiteren Fällen durch eine Aktualisierung des Berliner Luftreinhalteplans gekippt – denn auf diesem basierte die Temporeduzierung.

Ob das Stöckchen hält, wird sich zeigen. Das Hauptverfahren steht noch aus, vor allem aber kann die Senatsverwaltung gegen die Eilentscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Im ersten Fall einer erfolgreichen Tempo-30-Eilklage durch die DUH in diesem Kontext hat sie das auch getan: Hier ging es im Februar um die ebenfalls in Steglitz gelegene Saarstraße, auf die unter anderem der Verkehr von der A103 in Richtung Rheinstraße abfließt.