Quelle: dpa Berlin/Brandenburg

23. Juli 2026, 17:08 Uhr

Nach einer Gerichtsentscheidung muss in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf wieder Tempo 30 gelten. (Symbolbild)

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Im Streit um Tempo-30-Zonen in Berlin muss der Senat nach einer Gerichtsentscheidung berücksichtigen, ob es sich bei einer Straße um einen hochfrequentierten Schulweg handelt. Im Fall der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf ist dies aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht geschehen. Darum muss dort wieder Tempo 30 gelten, wie das Gericht im Eilverfahren entschied.