Weil sie alle zu wenig gegen Zwangsarbeit täten: Trump verhängt neue Zölle gegen 60 HandelspartnerSchweizer Exporteure müssen in den USA ab Freitag einen neuen «Basiszoll» von 12,5 Prozent zahlen, für EU-Firmen sind es 10 Prozent. Donald Trump will damit einen wegfallenden Zoll ersetzen, könnte aber bald noch einmal nachlegen.24.07.2026, 00.11 Uhr4 LeseminutenDie USA haben ihren wichtigsten Handelspartnern neue Einfuhrzölle auferlegt.Chung Sung-Jun / Getty Images AsiaPacGlaubt man dem Handelsbeauftragten der USA, Jamieson Greer, haben die 60 wichtigsten Partnerländer versagt bei der Abwehr von Gütern aus Zwangsarbeit. Anfang Juni schlug er Präsident Donald Trump deshalb vor, neue Zölle zu erheben: 10 Prozent für Länder, die Importe solcher Güter verbieten oder ein solches Verbot planen, und 12,5 Prozent für alle anderen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Donald Trump stimmt ihm nun zu und lässt diese Zölle einführen, wie Greers Büro am Donnerstagabend bekanntgab. Sie gelten bereits in der Nacht auf Freitag – ab Mitternacht US-amerikanischer Ostküstenzeit – und ersetzen einen bisherigen Übergangszoll von 10 Prozent, den die Regierung von Gesetzes wegen nach 150 Tagen wieder aufheben musste.Die Schweiz gehört wie erwartet zur grossen Gruppe an Ländern, die neu 12,5 Prozent zahlen müssen. Den etwas tieferen Satz von 10 Prozent wenden die USA gegenüber 19 Volkswirtschaften an. Dazu gehören die EU, Grossbritannien, Kanada, Mexiko oder Taiwan.Auch aufs Kleingedruckte kommt es anDer Handelsbeauftragte präzisiert, dass im Falle der Schweiz, der EU, Japan, Südkorea und Taiwan der «Most-Favoured Nation»-Zoll abgezogen wird. Das bedeutet, dass die Schweiz genau 12,5 Prozent zu zahlen hat und nicht 12,5 Prozent zusätzlich. Bei Gütern, auf denen schon bisher mehr als 12,5 Prozent zu entrichten waren, verändert sich das Zollniveau nicht.Diese Konzession steht gemäss den Unterlagen in Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen um Handelsabkommen, welche diese Länder mit Washington führen. Die Schweiz und die USA haben beispielsweise im vergangenen November bereits eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet und versuchen derzeit, diese in ein dauerhaftes Abkommen zu überführen.Es ist eine kleine Karotte für diese fünf wichtigen und den USA traditionell nahestehenden Handelspartner; ein Ansporn, diese Abkommen voranzutreiben und, im Falle der Schweiz, ein formelles Verbot von Gütern aus Zwangsarbeit einzuführen. In Bern ist zu dieser Frage in den vergangenen Monaten bereits eine lebhafte Debatte entbrannt. Es scheint aus US-Sicht jedenfalls möglich, dass Länder ihren Zollsatz weiterhin von 12,5 auf 10 Prozent senken können, wenn sie zusätzliche Massnahmen gegen den Import von Gütern aus Zwangsarbeit einführen.Ohnehin ausgenommen werden Güter wie Stahl oder Aluminium, auf denen bereits ein Zoll auf einer anderen Gesetzesbasis (aus Gründen der nationalen Sicherheit) erhoben wird. Nicht belastet werden überdies gewisse Importe von Nahrungsmitteln, Dünger und Rohstoffen. Reduzierte Tarife gibt es zudem für weitere spezifische Güter aus gewissen Ländern, darunter auch aus der Schweiz.Um den Zwangsarbeit-Zoll erheben zu können, hat Trump auf Section 301 des Handelsgesetzes von 1974 zurückgegriffen und liess, wie es das Gesetz verlangt, aufwendige Untersuchungen und Anhörungen durchführen. Beobachter vermuteten jedoch, dass das Resultat dieser Untersuchung von Beginn weg festgestanden hatte und es den USA nicht um den Kampf gegen Zwangsarbeit, sondern um den Erhalt ihrer Zollmauer ging.Weitere Zölle könnten folgenFür Schweizer Exporteure verändert sich die Situation nicht grundlegend. Sie sind auf dem amerikanischen Markt fortan ein wenig schlechter gestellt als Konkurrenten aus der EU, aber der Unterschied ist mit 2,5 Prozentpunkten verkraftbar.Allerdings ist denkbar, dass Trump schon nächste Woche mit weiteren Zöllen nach Section 301 nachlegt, die weniger gleichmässig verteilt sind. Greer hat parallel zur Zwangsarbeit-Situation nämlich auch untersuchen lassen, ob 16 wichtige Handelspartner mit unfairen Mitteln für eine strukturelle Überkapazität in ihren Industriesektoren sorgen.Es handelt sich dabei vor allem um jene Länder, die gegenüber den USA einen grossen bilateralen Überschuss aufgewiesen haben. Die Schweiz gehört auch zu diesen 16 Ländern, ebenso wie zum Beispiel China, die EU, Indien, Japan, Südkorea oder Mexiko.Während Jamieson Greer die Zwangsarbeit-Untersuchung sehr rasch vorangetrieben hat, damit die neuen Zölle am 24. Juli bereit sind, hat er sich bei der Überkapazität-Untersuchung Zeit gelassen und seinem Chef im Weissen Haus noch keinen Bericht und keinen Vorschlag zukommen lassen. Nach der Publikation des Untersuchungsberichts dauert es noch einmal etwas mehr als 30 Tage, bis neue Zölle in Kraft treten können.Man geht davon aus, dass Washington mit dieser zweiten Runde an Strafzöllen vor allem das Drohpotenzial aufrechterhalten will, um die betroffenen Länder zum Abschluss eines bilateralen Handelsabkommens zu drängen. Viele dieser Länder haben sich mit Trump auf vorläufige Absichtserklärungen geeinigt und darin etwa höhere Investitionen in den USA oder die Abschaffung eigener Zölle in Aussicht gestellt. Im Gegenzug deckelte Trump die Zollsätze, die er ihnen auferlegt hatte. Die meisten dieser Verhandlungen harzen aber, weshalb neue Zolldrohungen dem amerikanischen Präsidenten sehr gelegen kämen.Rechtliche Unsicherheit bleibtDie beiden bisherigen Versuche des amerikanischen Präsidenten, ein protektionistisches neues Zollregime durchzudrücken, scheiterten vor Gericht: Im Februar erklärte der Oberste Gerichtshof Trumps weitreichende Tarife von 2025, die er auf das Notstandsgesetz IEEPA abgestützt hatte, für illegal. Die Regierung hat einen Teil der erhobenen Gebühren inzwischen schon wieder zurückgezahlt.Am 7. Mai befand ein erstinstanzliches Handelsgericht, dass auch die Übergangstarife, die in der Nacht auf Freitag auslaufen, nicht rechtens sind: Der Paragraf 122 des Handelsgesetzes von 1974, den Trump dafür genutzt hat, erlaubt Zölle nur bei einer schweren Zahlungsbilanzkrise. Das sei aber nicht dasselbe wie die defizitäre Handelsbilanz, welche die amerikanische Regierung als Begründung aufführte. Trumps Hauptproblem ist indes, dass die amerikanische Verfassung eindeutig dem Kongress die Aufgabe zuweist, über Handelspolitik und Zölle zu befinden; der Präsident kommt nur in Ausnahmefällen zum Zug.Der Paragraf 301, den Greer und Trump jetzt verwenden, gibt dem amerikanischen Präsidenten indes das Recht, Strafzölle zu verhängen, wenn er einem anderen Land unfaire Handelspraktiken nachweisen kann und er die erwähnten Untersuchungen und Anhörungen durchführt.Gemäss Experten stehen die Chancen jetzt etwas besser, dass Trumps Zoll-Strategie im dritten Versuch auch vor Gerichten Bestand hat. Es ist zu erwarten, dass Unternehmen oder demokratisch regierte Gliedstaaten, die den Protektionismus des Weissen Hauses ablehnen, Klage einreichen werden. Bis Exporteure wirklich Klarheit erhalten, ob Trumps Zölle legal sind oder nicht, wird es noch länger dauern.Passend zum Artikel
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