Der EU-Rat hat wie erwartet die erneute Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die sogenannte freiwillige Chatkontrolle besiegelt. Das teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Damit können Anbieter wie Google, Meta oder Microsoft weiterhin auf ihren Plattformen automatisiert nach Abbildungen von Kindesmissbrauch suchen.
Der Rat hat am Donnerstag auch formell zugestimmt, nachdem die Einigung bereits am Mittwoch bekannt geworden war. Mit ihrer Zustimmung nehmen die Länder auch zwei vom EU-Parlament verabschiedete Änderungswünsche an, die die automatischen Scans auf unverschlüsselte Chats beschränken.
Kommission: „Brückenlösung“
Die EU-Kommission, die die treibende Kraft hinter der umstrittenen Chatkontrolle ist, begrüßte die Einigung ausdrücklich, bezeichnete sie aber auch als „Brückenlösung“. Es sei „eine positive Entwicklung“, dass nun die Rechtssicherheit wiederhergestellt sei, nachdem die vorherige Ausnahmeregelung im April ausgelaufen war.
Der Zustimmung war ein bisher beispielloses politisches Ränkespiel vorangegangen. Kommission, Rat und Parlament streiten seit Monaten über eine grundrechtssichere Ausgestaltung der Chatkontrolle. Weil die freiwillige Praxis der Plattformen aber gegen EU-Datenschutzrecht verstößt, benötigten die Unternehmen dafür eine Ausnahmeregelung.












