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Bahnhöfe: Bahn-Tochter kann höhere Preise für Bahnhofsnutzung nicht durchsetzen Die DB InfraGO darf die Entgelte für die Nutzung deutscher Bahnhöfe 2025 und 2026 nicht erhöhen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Anträge zurück.
Ein Regionalexpress der Deutschen Bahn ist unterwegs: Die DB InfraGO betreibt rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland und erhebt dafür Nutzungsentgelte von Bahnunternehmen. Foto: Patrick Pleul/dpaBerlin. Die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn hat keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung der 5400 Bahnhöfe in Deutschland. Die Entscheidungen würden für die Jahre 2025 und 2026 gelten, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag unter Verweis auf zwei Eilbeschlüsse mit.Die Bahn-Tochter DB InfraGO habe kein „belastbares Zahlenwerk“ oder nachvollziehbare Kalkulationen vorgelegt, anhand derer die beantragten Entgeltsteigerungen hätten geprüft werden können. Zahlen nannte das Gericht nicht. „Beide Entscheidungen sind unanfechtbar.“Die DB InfraGO betreibt die Bahnhöfe und stellt Nah- und Fernverkehrsanbietern für die Nutzung Entgelte in Rechnung. Diese müssen jedes Jahr von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt










