Nach den Unstimmigkeiten in der Bilanz kommt auf den Verpackungshersteller Gerresheimer nun möglicherweise juristischer Ärger durch Anleger zu. So hat die Rechtsanwaltsgesellschaft TILP am Landgericht Düsseldorf für einen Kleinanleger eine Anlegerklage gegen Gerresheimer eingereicht. Das teilte TILP am Mittwoch mit, eingereicht wurde die Klage demnach am 15. Juli.In der Klage wollen die Anwälte für den Kläger Schadenersatz geltend machen, weil Gerresheimer es unterlassen habe, gebotene Ad-hoc-Mitteilungen zu veröffentlichen, und weil Halbjahres- und Jahresfinanzberichte in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 fehlerhaft gewesen seien. „Gerresheimer hat die tatsächliche finanzielle Lage des Konzerns nach unserer festen Rechtsüberzeugung über mehrere Geschäftsjahre hinweg unrichtig dargestellt“, ließ sich TILP-Anwalt Christian Herrmann in einer Mitteilung zitieren. „Anleger dürften beim Erwerb der Gerresheimer-Aktie daher von falschen Tatsachen ausgegangen sein.“Die Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften seien nach Auffassung der Kanzlei Insiderinformationen. „Diese hätte Gerresheimer unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt machen müssen“, sagte Herrmann. „Da diese Mitteilungen unterlassen wurden, hat sich Gerresheimer nach unserem Dafürhalten gegenüber Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht.“ Kanzleien wie TILP werben darum, dass sich betroffene Anleger den Schadenersatzforderungen anschließen.Der Aktienkurs hat sich zuletzt etwas erholtSchon vor Monaten hatte auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Aktionäre dazu aufgerufen, sich zu organisieren, um mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen. Das hängt vor allem mit dem enormen Kursrückgang zusammen, der infolge der Unstimmigkeiten in der Bilanz von Gerresheimer zustande kam. Marc Tüngler, der DSW-Hauptgeschäftsführer, hatte die Lage bei dem Verpackungshersteller gar als „Scherbenhaufen“ bezeichnet. In den vergangenen Monaten hat sich der Kurs zwar etwas erholt, liegt aber immer noch rund 43 Prozent unter dem Wert von vor einem Jahr.Im April war Gerresheimer aus dem Kleinstwerteindex S-Dax geflogen, weil der Konzern seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024/25 (Ende November) nicht wie vorgeschrieben innerhalb von vier Monaten vorlegen konnte. Dem vorangegangen waren viele Zweifel an der Rechnungslegung, die den Kurs des Düsseldorfer Unternehmens immer wieder auf Talfahrt geschickt hatten.Im September des vergangenen Jahres hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Gerresheimer Bilanzierungsfehler vorgeworfen. Die Prüfung wurde im Februar auf weitere mögliche „Bilanzierungstatbestände“ mit Blick auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 und das erste Halbjahr 2025 ausgeweitet. So hatte die Bafin gerügt, dass Gerresheimer 2024 Umsätze vorzeitig verbucht hatte, obwohl die Waren noch nicht ausgeliefert worden waren. Anfang Februar hatte Gerresheimer mitgeteilt, dass sich die Veröffentlichung des Geschäftsberichts verzögern werde.Mehrere Prüfer untersuchten die BilanzenUm die Bilanzen der Jahre 2024 und 2025 eingehender prüfen zu lassen, hatte Gerresheimer neben KPMG mit Grant Thornton noch eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert. Intern untersuchte auch eine Rechtsanwaltskanzlei die Unstimmigkeiten in der Bilanz. Ende Juni konnte Gerresheimer seine Bilanz veröffentlichen, zuvor hatte sich das Unternehmen mit seinen Kreditgebern auf eine Finanzierung geeinigt, um sich Luft zu verschaffen. Durch hohe Abschreibungen stand für das Geschäftsjahr 2025 (zu Ende November) aber ein Verlust von 318,7 Millionen Euro zu Buche.In der Mitteilung Ende Juni räumte Gerresheimer ein, dass es fehlerhaft erfasste Umsätze aus „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen gegeben habe. „Dabei haben einzelne Mitarbeitende und Führungskräfte gegen interne Richtlinien und IFRS-Regelungen verstoßen“, teilte das Unternehmen mit. Solche „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen, durch die dem Kunden die verkaufte Ware zwar in Rechnung gestellt, aber erst später ausgeliefert wird, will Gerresheimer künftig nicht mehr bilanzieren. Nach dem internationalen Bilanzierungsstandard IFRS dürften sie erst bei der Auslieferung verbucht werden.Intern dauern die Ermittlungen anNach dem Geschäftsbericht ist der Umsatz im Jahr 2024 durch überbewertete Vorräte und die Vereinbarungen um 44,6 Millionen Euro zu hoch angesetzt worden, wodurch der operative Gewinn um 31,4 Millionen Euro aufgebläht wurde. Davon wurde ein Teil für das Geschäftsjahr 2025 verbucht. Auch Gerresheimer prüft weiter, ob der Konzern gegen Mitarbeiter vorgehen kann: „Die juristische Bewertung der Sachverhalte und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf mögliche Schadensersatzforderungen dauert an“, teilte der Verpackungshersteller zur Bilanzvorlage Ende Juni mit. Schulungen und Informationskampagnen sollen dabei helfen, dass so etwas nicht nochmals passiert. Auch habe Gerresheimer seine Compliance- und Audit-Abteilungen ausgebaut.Gerresheimer war vor einigen Jahren noch ein kleiner Börsenstar, zuerst in der Corona-Pandemie, als das Unternehmen ein wichtiger Lieferant für Spritzen für die Impfung war. Der Höhenflug wurde später noch von großen Hoffnungen auf Geschäfte mit Abnehmspritzen getragen, er sollte jedoch nicht lange andauern. Ein Auf und Ab im Aktienkurs gab es im vergangenen Jahr auch durch Gespräche mit Finanzinvestoren über eine Übernahme, die aber nach einigen Monaten ergebnislos abgebrochen wurden. Für den ersten richtigen „Crash“ sorgte dann die Mitteilung der Bafin.Strenge Kreditbedingungen für GerresheimerIm Zuge der Untersuchungen wurden der Finanzchef und der Vorstandsvorsitzende ausgetauscht. Mit Uwe Röhrhoff führt ein Manager seit November das strauchelnde Unternehmen als Interims-CEO, der schon von 1991 bis 2017 für Gerresheimer gearbeitet hatte, davon die letzten sieben Jahre als Vorstandsvorsitzender. Gleichzeitig wird das Unternehmen umgebaut, es schließt etwa in diesem Geschäftsjahr ein Werk in den USA; und man will durch den Verkauf der amerikanischen Tochtergesellschaft Centor Inc. Geld hereinholen.Ein Verkauf noch in diesem Jahr sei ebenso wichtig, wie die Ende 2027 auslaufenden Kredite zu refinanzieren, schreiben die Wirtschaftsprüfer von KPMG in ihrem Bestätigungsvermerk. Sonst könnten die Gläubiger die Reißleine ziehen, wenn Gerresheimer die Kreditbedingungen verletze – was wiederum den Fortbestand des Konzerns gefährden könne.
Gerresheimer: Erste Anlegerklage wegen Bilanzfehlern
Ermittlungen zu falsch gebuchten Umsätzen haben den Verpackungshersteller Gerresheimer in den vergangenen Monaten stark belastet. Jetzt fordern erste Anleger Schadenersatz.






