Mit einem Dringlichkeitsgesetz lässt Frankreich „ausnahmsweise“ die Verwendung von verbotenen Pestiziden zu. Die Agrarlobby hatte dafür Druck gemacht.

Eine Haselnussplantage in Encausse-les-Thermes im Südwesten Frankreichs

Ferrer-Saada/Andia/imago

Trotz der Opposition der linken Fraktionen und eines starken Widerstands haben beide Kammern des französischen Parlaments eine Dringlichkeitsgesetzgebung für die Landwirtschaft definitiv verabschiedet. Diese soll auf die wichtigsten Krisen mehrerer Zweige der für Frankreich ökonomisch bedeutsamen Landwirtschaft antworten.

Die verschiedenen Verbände der Landwirte hatten mit Kundgebungen und Blockaden massiv Druck auf die Regierung ausgeübt und mit weiteren Protesten gedroht. Namentlich die mit der extremen Rechten verbundenen Gelbmützen der Coordination rurale waren dabei in den Vordergrund gerückt. Die wesentlichen Vorschläge der Vorlage waren – wie eine Textanalyse der Gegner belegt – vom sehr einflussreichen Großbauernverband FNSEA diktiert worden.