Mit 69 Jahren ist Rüdiger Zemlin zu alt, um Landrat zu werden. So will es das niedersächsische Wahlrecht. Die Lebensrealität sei anders, sagt die FDP.
Findet sich nicht zu alt, um Landrat zu werden: Rüdiger Zemlin
Rüdiger Zemlin ist 69 Jahre alt, von Beruf Anwalt und Notar und seit vielen Jahren für die FDP in der Kommunalpolitik in Hameln aktiv. Bei den anstehenden Kommunalwahlen wollte er nun als Landrat kandidieren – doch das wird erst einmal nichts. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sieht für direkt gewählte Verwaltungschefs (also Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte) eine Altersobergrenze von 67 Jahren vor.
Die Stadt Hameln versagte ihm also die Wählbarkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Zulassung durch den Wahlausschuss ist. Dagegen versuchte Zemlin mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover vorzugehen. Sein Argument: Die Regelung sei altersdiskriminierend und damit verfassungswidrig.
Seine Partei steht hinter ihm. Die Regelung wirke aus der Zeit gefallen, heißt es in einer Pressemitteilung der Freien Demokraten. Immerhin hätten sich Lebenserwartung, Gesundheitszustand und gesellschaftliche Realität verändert. In einer freiheitlichen Demokratie sollte zudem der Wähler entscheiden und nicht eine starre Altersgrenze. In vielen anderen Bundesländern, auch darauf verweist die FDP, wurde die Regelung schon abgeschafft oder existierte nie.











