Zwei junge Männer geben sich mit Funkgerät-Attrappe als Polizisten aus und schüchtern so Parkbesucher einEine vermeintliche Personenkontrolle in Winterthur geht schief – weil die Gruppe Courage beweist.22.07.2026, 05.04 Uhr2 LeseminutenAngebliche Sicherheitsmänner wollten im Winterthurer Stadtpark eine Personengruppe verängstigen.Gaëtan Bally / KeystoneDass es nicht immer harmlos ist und strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sich als jemand anders auszugeben, mussten zwei 19-jährige Männer in Winterthur erfahren. Sie versuchten im Winterthurer Stadtpark eine Personengruppe einzuschüchtern, indem sie sich als Polizisten ausgaben. Die beiden Männer wurden wegen Nötigung verurteilt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Gemäss zwei Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, in welche die NZZ Einsicht hatte, begaben sich der Schweizer und der Montenegriner im April 2025 abends in den Park. Sie hatten sich dabei etwas Besonderes einfallen lassen: Beide waren mit einer Funkgerät-Headset-Attrappe ausgestattet. Der Montenegriner trug zusätzlich noch eine Taschenlampe am Hosenbund.Es ging ihnen aber nicht um eine harmlose Verkleidung. Laut dem Strafbefehl wollten sie damit den Anschein erwecken, Sicherheitsmitarbeiter zu sein. Sie traten gegen 20 Uhr 15 auf eine Personengruppe zu, die sich beim Rondell aufhielt. Sie wiesen die Gruppe gemeinsam an, sitzen zu bleiben. Dann zeigten sie ihnen das Foto einer Person, und sie forderten die Gruppe auf, ihnen Informationen zu dieser Person zu geben. Sie sei Opfer einer Messerstecherei geworden.Ein 36-jähriger Mann stand aus der Gruppe auf und verlangte von den beiden jungen Männern einen Polizeiausweis. Die Beschuldigten forderten den Parkbesucher aber im Befehlston dazu auf, sich wieder hinzusetzen. Der Mann verweigerte dies, und es folgte eine verbale Auseinandersetzung.Hierauf packte einer der Fake-Polizisten den Parkbesucher an beiden Armen und drückte diese hinter dessen Rücken. Der Geschädigte forderte nun die weiteren anwesenden Leute auf, das Szenario zu filmen. Sogleich liessen die beiden Täter ihr Opfer los und verliessen fluchtartig den Park.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDie Staatsanwaltschaft hat nun beide Beschuldigten per Strafbefehl wegen Nötigung verurteilt. Laut dem Strafbefehl haben sie jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkungen in seiner Handlungsfreiheit genötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.Konkret hätten die beiden Beschuldigten gewusst, dass sie die Gruppe durch ihr Auftreten und das Festhalten des 36-Jährigen eingeschüchtert hätten, und sie hätten die Gruppe damit am Aufstehen und Verlassen der Örtlichkeit gehindert. Eine Verurteilung wegen Amtsanmassung erfolgte nicht.Die Hintergründe der Tat, wer auf dem Bild zu sehen war und was die beiden Beschuldigten mit allfälligen Informationen bezweckten, wird im Strafbefehl nicht erläutert.Der 19-jährige Schweizer Praktikant, der noch bei seinen Eltern wohnt, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken (1800 Franken). Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Zudem muss er 300 Franken Busse und 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen.Die bedingte Geldstrafe für seinen montenegrinischen Kollegen, der als Lieferant arbeitet, beträgt 40 Tagessätze à 30 Franken (1200 Franken). Die übrigen Folgen für ihn sind identisch.Eine allfällige Zivilklage des 36-jährigen Schweizers wurde auf den Zivilweg verwiesen. Die beiden Strafbefehle sind nicht angefochten worden und sind rechtskräftig.Passend zum Artikel
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