Ein Polizist soll einem Algerier übermässige Gewalt angetan haben – das Bezirksgericht spricht ihn freiVor fast drei Jahren beobachtet eine Sicherheitsmitarbeiterin einen Vorfall zwischen einem Polizisten und einem verhafteten Mann. Sie meldet den Fall intern – bringt aber offenbar wichtige Dinge durcheinander.03.09.2026, 05.01 Uhr4 LeseminutenEin Zürcher Stadtpolizist soll einen Mann auf dem Weg in die Haftzelle ohne Grund geschlagen haben. Das Bezirksgericht spricht ihn vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.Illustration Ida Götz / NZZOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Nächte an den Wochenenden sind intensive Stunden für die Polizei in der Stadt Zürich, und meist beschäftigen die Folgen die Beamten bei Tagesanbruch noch weiter. So ergeht es Stefan Müller (Name geändert), als er an einem Sonntagmorgen im Oktober 2023 Dienst hat. Er wird aufgefordert, einen in der Nacht von Kollegen verhafteten Mann algerischer Herkunft vom Kommissariat am Bahnhofquai in den Hafttrakt der Kriminalpolizei in den Kreis 5 zu bringen, wo Befragungen stattfinden.Der damals 32-jährige Stadtpolizist führt den Auftrag aus – und wird wenige Tage später mit schweren Vorwürfen belastet. Eine Securitas-Mitarbeiterin, die an jenem Sonntagmorgen ebenfalls im Kreis 5 Dienst hatte, rapportiert über das interne Feedback-System, dass sie einen Fall von unverhältnismässiger Gewalt beobachtet habe.Auf dem Weg vom Warteraum in den Zellentrakt habe ein Polizist einen Häftling gegen die Wand gedrückt, dessen Kopf gegen die Mauer geschlagen und ihm mit dessen Schuh mehrere Schläge auf den Hinterkopf verpasst. In der Zelle angekommen, habe er den mit Handschellen gefesselten Mann in die Kniekehlen getreten und zu Fall gebracht. Namen nennt sie keine. Die Videoaufnahmen des fraglichen Zeitraums sind bereits überschrieben.Gewalt ohne «sachlichen Grund»?Fast drei Jahre später sitzt Stefan Müller am Mittwoch als Angeklagter vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er bestätigt, dass er an jenem Sonntag einen Transport auf der Strecke durchgeführt habe, der ohne Probleme verlaufen sei. Im Kreis 5 angekommen, habe sich der Arrestant allerdings unkooperativ verhalten. Das sei nicht ungewöhnlich, je nachdem, was die Leute vorher konsumiert hätten, sagt Müller. Der Mann sei stark alkoholisiert gewesen. Doch die Vorwürfe, die die Sicherheitsmitarbeiterin rapportiert hat, bestreitet er vehement. Er sagt, dass er «sauber arbeitet» – und dass er das auch an jenem Sonntag im Herbst 2023 getan habe. Er ist weiterhin im Dienst.Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 19 800 Franken und eine Busse von 4000 Franken wegen Amtsmissbrauch, da der Polizist ohne «sachlichen Grund» Gewalt angewendet habe. Dass die Tätlichkeiten nicht zur Anklage kamen, liegt laut der Staatsanwaltschaft daran, dass der mutmasslich Geschädigte sie nicht zur Anzeige gebracht hat.Müllers Anwalt hat eine Erklärung dafür, warum dies nicht geschehen ist. Offenbar gab es an jenem Sonntagvormittag zwei Transporte auf der gleichen Strecke. In beiden Fällen handelte es sich bei den Festgenommenen um Männer algerischer Herkunft, sie waren zudem in ähnlichem Alter.Die Sicherheitsmitarbeiterin hatte einige Tage nach ihrer ersten Meldung ihre Aussage ergänzt. Dabei nannte sie den Namen jenes Mannes, der von Müller begleitet worden war. Daraufhin hätten die internen Ermittler den anderen Fall fallenlassen, den sie aufgrund der ersten Aussage im Blick gehabt hätten, sagt der Anwalt. Stattdessen hätten sie nur noch auf Müller beziehungsweise den mutmasslich durch ihn Geschädigten fokussiert.Hautausschlag statt Anzeichen von SchlägenDafür, dass die internen Ermittler und später auch die Staatsanwaltschaft der falschen Fährte gefolgt waren, führt Müllers Verteidiger mehrere Beweise vor. Unter anderem das Protokoll der anschliessenden Befragung des Algeriers durch einen anderen Polizisten. Laut dem Protokoll hat der Mann bei der Frage nach seinem Befinden kein Wort über Schmerzen verloren, sondern gesagt, dass ihm kalt sei. Auf Nachfrage sagte er, er sei wegen roter Punkte auf der Haut schon beim Arzt gewesen.Gleichentags untersucht ein SOS-Arzt den Häftling. Er habe im Protokoll keine Spuren von Gewaltanwendung, aber einen Hautausschlag festgehalten. Weiter macht der Anwalt geltend, dass die zeitlichen Angaben, die die Zeugin gemacht hatte, nicht zum Transport passten, den sein Mandant durchgeführt hatte. Und schliesslich wichen auch die Beschreibung des Beamten und jene des verwendeten Dienstwagens durch die Frau von der Realität ab: Sein Mandant sei deutlich grösser und habe nie «eine Glatze oder einen 1-mm-Schnitt» getragen – das bezeugten auch dessen frühere Vorgesetzte. Ausserdem habe er den Transport, anders als von der Zeugin beschrieben, in einem neutralen Fahrzeug durchgeführt.Die Verteidigung kommt zu dem Schluss, dass die Securitas-Mitarbeiterin in ihren Meldungen und späteren Befragungen – eine erfolgte über zwei Jahre später – Elemente der beiden Fälle vermischt haben muss. Sie habe vermutlich «nicht bewusst gelogen». Aber ihre Aussagen hätten dazu geführt, «dass heute ein Polizist vor Gericht steht, der nichts falsch gemacht hat». Die Akten, die er zum anderen Arrestanten habe einsehen können, legten dies ebenfalls nahe, sagt Müllers Anwalt. So habe beim anderen Algerier die erste Befragung nicht durchgeführt werden können, weil er schreiend auf dem Boden gelegen und einen Arzt verlangt habe.Das Gericht fällt ein Urteil in dubio pro reo, wie die Richterin sagt. Es gebe «erhebliche, unüberwindbare Zweifel» daran, dass sich der Sachverhalt so ereignet habe wie von der Anklage dargestellt. Dafür habe es viele Ungereimtheiten in den Aussagen der Zeugin gegeben. Der Polizist wird freigesprochen und für seine Aufwände für den Prozess entschädigt.Urteil GG 260 140 vom 2. 9., noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel
Freispruch für einen Zürcher Stadtpolizisten: Eine Mitarbeiterin rapportiert Gewalt gegen einen Asylbewerber – bringt aber Dinge durcheinander
Vor fast drei Jahren beobachtet eine Sicherheitsmitarbeiterin einen Vorfall zwischen einem Polizisten und einem verhafteten Mann. Sie meldet den Fall intern – bringt aber offenbar wichtige Dinge durcheinander.






