Die »New York Times« spricht von einem ungewöhnlich weitgehenden Vorgehen, das über den bislang bekannten Umfang der Ermittlungen hinausgehe. Besonders kritisch sehen die Anwälte der Zeitung den zeitlichen Rahmen der Anordnungen.Zwei der Vorladungen verlangten Telefonverbindungsdaten bereits ab dem 1. Januar 2026 – Monate vor den veröffentlichten Artikeln, auf die sich die Ermittlungen offiziell beziehen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nicht gezielt den konkreten Informationsabfluss untersuchen, sondern umfassend die Kontakte der Journalisten zu möglichen Informanten ausforschen wolle.
Sicherheitsbedenken über geschenkte »Air Force One«Bereits am 10. Juli hatte das Justizministerium drei Reporter der »New York Times« per Vorladung aufgefordert, vor einer Grand Jury über ihre Quellen auszusagen. Gegen diese Vorladungen geht die Zeitung juristisch vor. Eine Anhörung vor Gericht ist für Donnerstag angesetzt.Nach Angaben der Anwälte wurden weitere Anordnungen zur Herausgabe von Telefondaten sogar noch erlassen, nachdem die Zeitung bereits Klage gegen die ursprünglichen Vorladungen eingereicht hatte.
Die Zeitung wirft dem Justizministerium vor, interne Richtlinien missachtet zu haben. So seien die betroffenen Journalisten vorab nicht über die Anforderung ihrer Telefonverbindungsdaten informiert worden. Zudem habe die Regierung die Maßnahmen eingeleitet, ohne zuvor ernsthafte Ermittlungen durchgeführt zu haben.Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Man habe sämtliche Vorladungen im Einklang mit Bundesrecht und den internen Vorgaben erlassen. Bereits zuvor hatte die Behörde betont, Ziel der Ermittlungen seien nicht die Reporter selbst, sondern Personen, die vertrauliche oder als geheim eingestufte Informationen weitergegeben hätten. Doch auch wenn die Journalisten selbst nicht mit Strafverfolgung bedroht würden, hätte eine Verfolgung ihrer Quellen letztlich zur Folge, dass ihre Arbeit unmöglich gemacht würde.













