Quelle: dpa Hessen

20. Juli 2026, 17:20 Uhr

Die hessische AfD hatte unter anderem dagegen geklagt, dass ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz öffentlich gemacht worden war. (Archivbild)

© Andreas Arnold/​dpa Pool/​dpa

Vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass das hessische Innenministerium 2022 zu Unrecht über eine Beobachtung der hessischen AfD durch den Verfassungsschutz informiert hatte. Nun kommt das Ministerium einer Auflage des Gerichts nach und hat ebendiese Entscheidung ebenfalls in einer Pressemitteilung veröffentlicht.